Airbnb und Co.: EU-Einigung erfreut heimische Hoteliervertreter

Durch die Einigung soll es Städten und Gemeinden erleichtert werden, die kurzfristige Vermietung von Wohnungen über Airbnb und Co. zu regulieren und die Einhaltung der Regeln zu überwachen.
WKÖ-Hotelier-Vertreter begrüßt EU-Einigung zu Airbnb und Co
Der Obmann des Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer (WKÖ), Johann Spreitzhofer, sieht in der Einigung über die "EU-Kurzzeitvermietungsverordnung" (Verordnung über die Erhebung und den Austausch von Daten über die Vermietung von Kurzzeitunterkünften) einen "wichtigen Schritt in Richtung fairer Wettbewerbsbedingungen bei der Zimmervermietung".
Die neue Verordnung enthält einen bedeutsamen Fortschritt: Ab sofort müssen alle Personen, die ihre Unterkünfte kurzzeitig vermieten, eine eindeutige Registrierungsnummer angeben, welche auf Internetseiten ersichtlich sein muss."Mittels dieser Registrierungsanforderungen wird nicht nur die Datenerhebung und Transparenz in der nicht-gewerblichen Online-Vermietung, sondern auch die Bekämpfung illegaler Angebote ermöglicht", so Spreitzhofer.
Europaweiter Austausch von Daten von Airbnb und Co.
Die Datenharmonisierung soll den europaweiten Austausch der erhobenen Daten zwischen den Behörden erleichtern. Insbesondere die Registrierung von Vermietern wird deutlich festgelegt. Gemäß einer Pressemitteilung des EU-Parlaments müssen Plattformen durch Stichproben überprüfen, ob die von den Vermietern angegebenen Informationen korrekt sind. Die Behörden haben auch die Möglichkeit, die Registrierungsnummern der Vermieter vorübergehend zu sperren und die Plattformen dazu zu zwingen, illegale Angebote zu entfernen.
Auch die Europaabgeordnete Barbara Thaler (ÖVP) begrüßt die Einigung, mit der "gleiche Wettbewerbsbedingungen im europäischen Vermietungssektor" geschaffen würden. Wichtig sei, dass nicht geregelt werde, "wer vermieten darf und wer nicht. Diese Fragen müssen vor Ort in den Mitgliedsstaaten und Regionen geklärt werden".
Airbnb begrüßt EU-Einigung
Die wohl bekannteste Plattform in dem Bereich, Airbnb, begrüßt laut Aussendung des Unternehmens den "klaren rechtlichen Rahmen", der "Transparenz in der Kurzzeitvermietung" schaffe. Die abschließende Zustimmung sowohl des EU-Parlaments als auch des Rates (der Institution der EU-Staaten) ist erforderlich, um den Kompromiss zu bestätigen. Nach zwei Jahren tritt die neue Regelung dann in Kraft.
"Vor allem in touristischen Regionen gibt es eine starke Schieflage zwischen gewerblichen Vermieter:innen, die vielfältigen Regelungen und Rechtsvorschriften unterliegen und Vermieter:innen, die jene nicht befolgen", so der Wirtschaftskammer-Vertreter Spreitzhofer in einer Aussendung. "Gleiche Rahmenbedingungen für gleiche Tätigkeiten sind Grundvoraussetzung für einen fairen und funktionierenden Wettbewerb in der Zimmervermietung."
EU-Einigung zu Airbnb und Co. soll fairen Wettbewerb sichern
Die Bedeutung der langjährigen Forderung des Fachverbandes Hotellerie nach gleichen Regelungen für gewerbliche und nicht-gewerbliche Zimmervermieter wird allein durch die Zahlen der Airbnb-Unterkünfte in Wien deutlich: Laut WKÖ gibt es derzeit etwa 13.975 Angebote, wobei 61 Prozent davon Multi-Listings sind. Ein einzelner "Top Host" hat allein in Wien 299 Unterkünfte über Airbnb zur Verfügung gestellt.
"Mit dieser Einigung sind wir einen großen Schritt weitergekommen. Im Bemühen um ein faires Miteinander, einen fairen Wettbewerb der beiden Systeme und um negative Auswirkungen auf die Tourismusbranche und die Wohnsituation in städtischen und tourismusintensiven Gemeinden zu vermeiden, gilt es aber weiterhin, klare und gleiche Spielregeln für alle zu schaffen. Nun erwarten wir uns eine Umsetzung in österreichisches Recht, der Weg auf EU-Ebene wurde dafür geebnet", so Spreitzhofer.
(APA/Red)