Einschränkungen für Airbnb und Co. in Wien geplant

Im aktuellen Entwurf zur Bauordnungsnovelle 2023 ist vorgesehen, dass ein Objekt nur mehr höchstens 90 Tage im Jahr vermietet werden darf. Bisher gab es Limits lediglich für Gegenden, die als Wohnzone gewidmet waren. Jetzt soll die Regelung auch auf Wohnungen außerhalb dieser Zonen ausgedehnt werden.
Wien will mit Einschränkungen für Airbnb und Co. Wohnraum schützen
Wie das Büro von Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal der APA am Donnerstag mitteilte, ist zur Kontrolle der Maßnahme ein Abgleich mit der Ortstaxenerhebung geplant. Eine entsprechende Rechtsgrundlage für die Erhebung der Daten soll geschaffen werden. Die Taxe muss bei der Vermietung über Online-Portale abgeführt werden. Mit der Neuregelung solle verhindert werden, dass kostbarerer Wohnraum dem Wohnungsmarkt dauerhaft entzogen wird, hieß es.
Außnahmen von Einschränken für Kurzzeitvermietung möglich
Kurzzeitvermietungen von Wohnungen, die über eine Gesamtdauer von 90 Tagen im Kalenderjahr hinausgehen, sollen nur mehr in Ausnahmefällen zulässig sein. Außerhalb von Wohnzonen können nach dem Gesetzesentwurf befristete Genehmigungen erteilt werden. Dazu ist etwa die Zustimmung aller Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer erforderlich.
(APA/Red)