Ärztekammer will vollen Ausgleich für Coronakrisen-Umsatzentgang

Dies solle abzüglich allfälliger sonstiger staatlicher Unterstützung und abzüglich der verrechenbaren Honorare gelten, hieß es am Mittwoch in einer Aussendung.
Ärztekammer übergab ein Forderungspaket
Ein entsprechendes Forderungspaket sei an die politisch Verantwortlichen übergeben worden. Nur so könnten die Vorhaltekosten finanziert werden, die für die gesamte extramurale ärztliche Versorgung in Österreich aufgebracht werden müssten, betonte Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres.
Aufgrund der von der Bundesregierung ausgegebenen Verhaltensregeln seien die Ordinationen während der Coronakrise von bis zu 90 Prozent weniger Patienten aufgesucht worden. Laut dem Obmann der Kurie niedergelassene Ärzte und Vizepräsidenten der Ärztekammer, Johannes Steinhart, bedeutet dies für die niedergelassenen Ärzte einen enormen Umsatzeinbruch - dies jedoch bei gleichbleibenden laufenden Kosten.
Telemedizin kann nicht wie Ordinationsbesuch abgerechnet werden
Steinhart räumt zwar ein, dass die Betreuung auf telemedizinischer Basis zugenommen habe, diese könne aber nicht wie eine Behandlung in der Ordination abgerechnet werden - weder gegenüber den Krankenkassen noch auf Basis eines Privathonorars. Telemedizin sei, etwa in Wien, nur im Rahmen eines Pilotprojekts als Zusatzleistung in der Honorarordnung vorgesehen, nicht jedoch als Vollbetreuung in einer Pandemiezeit.
"Die bisherigen Unterstützungstöpfe der Bundesregierung sind allesamt für die spezifische Situation der niedergelassenen Ärzteschaft vollkommen untauglich", kritisierte Steinhart. Die Politik sei hier gefordert, entsprechende Regelungen zu treffen, um auch in den nächsten Wochen und Monaten die ärztliche Versorgung der Patienten im extramuralen Bereich garantieren zu können.
(apa/Red)