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Ärztekammer warnt Mediziner: Impf-Befreiung nicht leichtfertig ausstellen

Ärzte dürfen Impf-Befreiungen nicht leichtfertig ausstellen, müssen aber auch Ungeimpfte behandeln.
Ärzte dürfen Impf-Befreiungen nicht leichtfertig ausstellen, müssen aber auch Ungeimpfte behandeln. ©APA/dpa/Frank Rumpenhorst
Die Ärztekammer warnt niedergelassenen Medizinern, Impf-Befreiungen nicht leichtfertig auszustellen. Die Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums sind verbindlich. Zudem dürfen aber auch Ungeimpfte nicht in Praxen abgewiesen werden.

Die Ärztekammer hat in diesen Tagen eine Art Warnschreiben an niedergelassene Medizinerinnen und Mediziner gerichtet, berichtete das ORF-Ö1-"Mittagsjournal" am Dienstag. Darin werden demnach die Ärzte daran erinnert, dass sie sich an die Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums (NIG) halten müssen und nicht unbegründet von Corona-Impfungen abraten dürfen. Umgekehrt müssen sie aber alle behandeln, auch ungeimpfte Patienten, sonst drohen Disziplinarverfahren.

Auch Ungeimpfte müssen behandelt werden

Der Präsident der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK), Thomas Szekeres, sagte, ein Anlass für das Schreiben von ihm an die Landeskammern war, dass es Beschwerden darüber gab, dass einige wenige Mediziner Ungeimpfte nicht behandeln würden. "Das ist jedenfalls in Kassenordinationen nicht möglich und nicht erlaubt", betonte Szekeres. Er wies darauf hin, dass solchen Ärztinnen und Ärzten auch Disziplinarverfahren drohen.

"Ärzte für alle" droht Disziplinarverfahren

Außerdem geht es in dem Schreiben um eine Klarstellung zu einer impfkritischen Website namens "Ärzte für alle", in der Ärztinnen und Ärzte zusammengefasst worden seien, die behauptet hätten, nur sie würden auch ungeimpfte Patienten behandeln. "Das ist sachlich natürlich unrichtig, weil sowohl geimpfte als auch ungeimpfte Patienten prinzipiell behandelt werden sollen und auch behandelt werden", erläuterte der ÖÄK-Präsident. Szekeres hat laut "Mittagsjournal" auch den "Ärzten für alle" mit einem Disziplinarverfahren gedroht, seitdem ist die Seite nicht mehr im Netz.

Nur wenige Ausnahmen von der Impfung: Liste in Arbeit

Laut dem Schreiben von Szekeres drohen auch jenen Medizinern Disziplinarverfahren, die Patientinnen und Patienten von Corona-Impfungen abraten und sich dabei nicht an die Empfehlungen des nationalen Impfgremiums halten. Das Impfgremium sieht nur ganz wenige Ausnahmen vor. "Ich glaube nicht, dass es sinnvoll ist, wenn jeder niedergelassene Arzt so eine Impfbefreiung ausstellen darf", sagte der ÖÄK-Präsident. Es sei jedenfalls notwendig, "dass man eine Liste mit Kontraindikationen macht, die meines Wissens nach in Arbeit ist, wo klar definiert ist, wer sich nicht impfen lassen darf. Das sind zum Beispiel Menschen, die allergisch reagieren auf Inhaltsstoffe der Impfstoffe. Und dann würden wir uns wünschen, dass Impfbefreiungen von Amtsärzten und von Chefärzten der Krankenkassen ausgestellt werden."

Befreiungsatteste nur durch Amtsärzte

"Denkbar ist für uns auch, dass auch der kontrollärztliche Dienst der Sozialversicherungsträger entsprechende Atteste ausstellt", sagte Präsident Thomas Szekeres in einer Aussendung. "Angstmache und gezielte Desinformation der Bevölkerung" würden derzeit leider keinen normalen und gewohnten Umgang mit den Attesten zulassen.

Szekeres forderte das Gesundheitsministerium auf, dies im derzeit in Arbeit befindlichen Gesetzesentwurf zu berücksichtigen. Sein Vizepräsident Johannes Steinhart verwies darauf, dass die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in der aktuellen Situation rund um die emotionale Diskussion zur Impfpflicht stark unter Druck geraten - "die Aggressivität wird durch bestimmte politische Gruppierungen empörender Weise auch noch befeuert. Daher ist es wichtig, diesen Druck herauszunehmen", sagte Steinhart.

Amtsärzte führen auch Führerscheinuntersuchung durch

Der Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte führte auch das Beispiel der Führerscheinuntersuchungen an - "die führt ja im Regelfall auch der Amtsarzt durch. Daher gehören auch die Impfbefreiungsatteste im Zusammenhang mit der bevorstehenden Impfpflicht in den Zuständigkeitsbereich öffentlicher Stellen."

(APA/red)

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