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Ablehnungsantrag gegen Schöffinnen: Wende im BAWAG-Prozess?

Der Anwalt Elsners hat einen Ablehnungsantrag gegen die Schöffinnen gestellt. Als Grund gab er Befangenheit an. Auslöser für diese Wende ist ein Zeitungsartikel mit brisanten Assagen gewesen.

Mit einer Überraschung hat am Montag, dem 35. Verhandlungstag, der BAWAG-Prozess begonnen. Der Anwalt von Helmut Elsner, Wolfgang Schubert, stellte den Antrag die beiden Schöffinnen und die Ersatzschöffin wegen Befangenheit abzulehnen.

Als Ablehnungsgrund nannte er einen Artikel in der Tageszeitung „Kurier“ vom 5. Oktober. Unter dem Titel „Albtraum BAWAG“ heißt es dort in einem Kommentar von Ricardo Peyerl, „Ginge es nach einer der Schöffinnen, wäre der Prozess in fünf Tagen erledigt gewesen: Da habe man schon gesehen, wie die Angeklagten gewirtschaftet hätten…“. Da die betreffende Schöffin nicht zu identifizieren sei, so Anwalt Schubert, stelle er den Antrag, Peyerl einzuvernehmen und die beiden Schöffinnen und die Ersatzschöffin abzulehnen.

Richterin Claudia Bandion-Ortner unterbrach die Verhandlung für eine Viertelstunde. „Ich muss alleine darüber entscheiden, ich muss mich mit mir selbst beraten“, sagte sie. Sollte sie dem Antrag des Anwalts folgen und tatsächlich die beiden Schöffinnen und die Ersatzschöffin ablehnen, wäre der Prozess geplatzt. Falls eine Schöffin diese Aussage zugeben würde, wäre ein Ausschluss dieser Schöffin für den Prozess kein Problem, weil sofort einer der beiden Ersatzschöffen nachrücken würde.

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