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Ablauf und Fristen bei der Europawahl: Wann wird in Österreich wo gewählt

10.120 Wahllokale nehmen bei der EU-Wahl am Sonntag die Stimmen entgegen
10.120 Wahllokale nehmen bei der EU-Wahl am Sonntag die Stimmen entgegen ©APA/Franz Neumayr (Sujet)
6,4 Millionen Wahlberechtigte haben am Sonntag hierzulande die Möglichkeit, in insgesamt 10.120 Wahllokalen ihre Stimme für die EU-Wahl abzugeben. Am längsten Zeit haben die Wiener, wo alle 1.606 Wahllokale von 7 bis 17 Uhr offen sind. Hier ein Überblick, wie dies abläuft und wer im Wahllokal wofür zuständig ist.
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Die Innsbrucker können von 8 bis 17 Uhr wählen – und die NÖ-Gemeinde Wolfsgraben nützt ebenfalls die maximale Wahldauer bis 17 Uhr. Vorarlberg macht wie immer schon um 13 Uhr Schluss.

Wahlservice für Frühaufsteher – und Spätentschlossene

Die Wahllokale in der Landeshauptstadt Bregenz haben allerdings nur bis 12 Uhr offen. In Eisenstadt, Klagenfurt, St. Pölten, Linz, Salzburg und Graz kann bis 16 Uhr gewählt werden – jeweils ab 7 Uhr, außer in Eisenstadt, wo die Wahllokale erst eine Stunde später aufsperren. Wahlservice für Frühaufsteher bietet das niederösterreichische Euratsfeld und das Neue Rathaus in Wiener Neustadt: Dort werden die Stimmen schon ab 6 Uhr früh entgegengenommen.

Im Einsatz sind am Sonntag rund 100.000 Personen – in den Wahllokalen, in den “fliegenden Wahlbehörden” für bettlägrige Menschen oder im Hintergrund in Gemeinde-, Bezirks- und Landeswahlbehörden sowie in der Wahlabteilung des Innenministeriums. Die Aufgaben der Personen im Wahllokal sind klar geregelt. Das nach der Aufhebung der Bundespräsidentenwahl vom Innenministerium eingerichtete Online-Lernprogramm wurde den Wahlbehördenmitgliedern auch für die EU-Wahl zur Verfügung gestellt.

Ablauf der Europawahl in Österreich

Die Mitglieder der Sprengelwahlbehörden in den Wahllokalen sind für den gesamten Ablauf der Wahl zuständig. “Unmittelbar vor Beginn der Stimmabgabe” etwa müssen sie sich überzeugen, “dass die zum Hineinlegen der Stimmzettel bestimmte Wahlurne leer ist”. Später müssen sie die Identität der Wähler überprüfen und ihnen Kuvert und Stimmzettel aushändigen. Nicht minder detailliert ist der Vorgang nach Wahlende festgelegt, vom Schließen des Wahllokals über die Auszählung bis hin zur sogenannten “Niederschrift” des örtlichen Wahlergebnisses.

Zuständigkeiten in den Wahllokalen

Chef im Wahllokal ist der Wahlleiter. Dabei handelt es sich um eine vom Bürgermeister der Gemeinde bestellte Person, meist ein Beamter. Dazu kommen – in Sprengelwahllokalen – drei Beisitzer, die von den Parteien nominiert werden. Ihre Aufteilung richtet sich nach dem Ergebnis der letzten Nationalratswahl im jeweiligen Gemeindegebiet.

Damit aber alle Parteien – zumindest die im Nationalrat vertretenen – in den Sprengelwahlbehörden vertreten sind, sind Vertrauenspersonen vorgesehen. Jede Partei darf davon zwei stellen. Sie dürfen an allen Beratungen teilnehmen, haben aber kein Stimmrecht, etwa wenn es um die Gültigkeit oder Ungültigkeit eines Stimmzettels geht. Dass alle im Gesetz vorgesehenen Jobs vergeben sind, ist nicht die Regel. Denn der Großteil wird von den Parteien besetzt, deren Kapazität oft nicht ausreicht.

Wahlzeugen dürfen nach außen informieren

Auf der untersten Stufe der Hierarchie in den Wahllokalen stehen die Wahlzeugen, von denen jede Liste zwei entsenden darf – bei dieser EU-Wahl mit sieben Listen also maximal 14 pro Wahllokal. Aus Sicht der Parteien haben sie gegenüber den Mitgliedern der Wahlbehörde den Vorteil, dass sie nicht an die Amtsverschwiegenheit gebunden sind. Sie dürfen laufend nach außen informieren, etwa darüber, wer schon wählen war und wer nicht – oder wie die Wahl ausgegangen ist. Die Wahlbehörden dürfen Ergebnisse heuer erst um 23 Uhr, nach dem EU-weiten Wahlschluss, veröffentlichen.

Entlohnung fürs Arbeiten am EU-Wahlsonntag

Die “Entlohnung” für den wahl-sonntäglichen Einsatz ist nicht in der Europawahlordnung geregelt. Prinzipiell stehen Wahlbeisitzern laut Gebührenanspruchsgesetz (wie Zeugen bei Gericht) 12,50 Euro zu – als Verpflegungsvergütung für Frühstück und Mittagessen. In manchen Gemeinden gibt es stattdessen eine Jause – und die größeren Städte zahlen sehr unterschiedlich: In Bregenz gibt es nur 21 Euro für Beisitzer und 30 für Wahlleiter, in Wien 45 Euro, in Klagenfurt 50. Innsbruck hat wegen der Rekrutierungsprobleme die Entschädigung auf 70 Euro (wie in Graz) erhöht, Salzburg sogar auf 80 Euro.

(apa/red)

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