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Abgesagtes Frequency Festival: Gutschein anzubieten genügt nicht

Das Frequency Festival konnte 2020 nicht stattfinden
Das Frequency Festival konnte 2020 nicht stattfinden ©APA/HERBERT P. OCZERET
Groß war der Frust bei so manchem Fan im Vorjahr, als coronabedingt das Frequency Festival abgesagt werden musste und Ticketpreise nicht erstattet wurden. Rechtlich war das Veranstalter-Vorgehen nicht gerechtfertigt, wie nun fest steht.
Frequency Festival abgesagt

Viele Musikfans haben vergangenes Jahr Festival-Pässe für das dreitägige FM4 Frequency-Festival 2020 gekauft. Aufgrund der Covid 19-Pandemie musste das Festival abgesagt werden. Der Kläger (Karteninhaber) forderte vom Veranstalter die Rückerstattung des Ticketpreises.

Veranstalter bot Gutscheine an, die aber nicht zu haben waren

Der Veranstalter hat die Rückzahlung des Ticketpreises verweigert und darauf verwiesen, dass für jeden Tag lediglich ein Gutschein von EUR 70 nach dem KuKuSpoSiG ausgefolgt werden könne, womit der Ticketinhaber keinen Anspruch auf sofortige Rückzahlung hätte. Die vom Veranstalter in Aussicht gestellten Gutscheine wurden jedoch auf der extra eingerichteten Internetseite im konkreten Fall nicht umgesetzt, womit der Karteninhaber keinerlei Möglichkeiten hatte, die Gutscheine tatsächlich zu erhalten.

Statt Frequency-Festival-Tickets: Kosten sind zu erstatten

Das Bezirksgericht für Handelssachen Wien hat in seinem Urteil vom 25.02.2021 zu Recht erkannt, dass dem Karteninhaber die vollen Ticketkosten zuzüglich Zinsen und Rechtsverfolgungskosten zu erstatten sind. Die bloße Erklärung des Veranstalters, Gutscheine anbieten zu wollen, war für das Gericht zu wenig. Der Veranstalter muss die Gutscheine auch tatsächlich übergeben.

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