Zündungen von insgesamt fünf Nebelhandgranaten auf einem Garnisonsübungsplatz unweit der A22 seien vorgeschriebene Sicherheitsbestimmungen nicht eingehalten worden, so Generalmajor Paul Kritsch, Leiter der Gruppe Kontrolle im Verteidigungsministerium.
Er könne einen kausalen Zusammenhang zwischen den Zündungen der Nebelhandgranaten und dem Unfall auf der A22 “nicht in Abrede stellen”, sagte Kritsch. Festzustellen hätte dies aber die zuständige Staatsanwaltschaft Korneuburg. Dort werden laut Kritsch Ermittlungen gegen zwei Bundesheer-Angehörige wegen des Verdachtes der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung geführt. Ob es Einschüchterungen gegen Rekruten gegeben habe, sei noch nicht klar, so Christian Mayer, Leiter der Abteilung Disziplinar- und Beschwerdewesen im Verteidigungsministerium. Diesem Vorwurf gehe die parlamentarische Bundesheerbeschwerdekommission nach, ebenso jenem der unterlassenen Hilfeleistung.
Die Nachtlehrvorführung wäre unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen “in dieser Art” nicht durchführbar gewesen, so Kritsch. Der Abstand, der einzuhalten gewesen wäre, betrage 300 Meter, die Unfallstelle lag 260 Meter von jener Stelle entfernt, wo die Zündungen erfolgten. 110 Meter war die kürzeste Distanz zur A22. Die Aussagen der 75 Soldaten, die an der Übung teilnahmen, hätten bestätigt, dass die künstlich erzeugte Nebelwand in Richtung einer Tankstelle gezogen sei, die wenige Meter vom Unfallort auf der A22 entfernt liegt, erläuterte Kritsch.