Diese Schulreformen bringen 2026 neue Pflichten und Strafen
Das Jahr 2026 bringt im Schulbereich eine ganze Reihe von Neuerungen, die wohl umstrittenste ist das Kopftuchverbot für Mädchen bis 14 Jahren. Schülerinnen und Schüler mit Deutschförderbedarf müssen künftig verpflichtend die Sommerschule besuchen, bei der Organisation der Deutschförderung unterm Schuljahr erhalten die Standorte mehr Freiheiten. 400 Brennpunktschulen bekommen ab Herbst per "Chancenbonus" mehr Personal.
Kopftuchverbot und Sanktionen bei Schulverweigerung
Ab Herbst ist eine Kopfbedeckung, die "das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllt", an den Schulen verboten. Bei Verstößen werden in letzter Konsequenz Geldstrafen bis 800 Euro möglich. Schon nach den Semesterferien soll an den Schulen eine Aufklärungsphase starten.
Verwaltungsstrafen bis zu 800 Euro sind ab Herbst 2026 auch für Eltern vorgesehen, wenn sie ihre Kinder nicht bei der "Reintegration" nach einer Suspendierung unterstützen. Werden Schüler wegen Gewalt vorübergehend vom Unterricht ausgeschlossen, stehen für sie künftig bis zu 20 Wochenstunden sozialpädagogische Maßnahmen zur Wiedereingliederung und Unterricht auf dem Programm. Wenn Eltern die Zusammenarbeit mit Sozialpädagogen oder der Kinder- und Jugendhilfe verweigern, kann die Bezirksverwaltungsbehörde Strafen verhängen. Dasselbe gilt, wenn sie nicht am "Perspektivengespräch" teilnehmen, das Jugendliche bei einem drohenden Schulabbruch künftig verpflichtend mit einer Lehrkraft führen müssen.
Sanktionen drohen außerdem, wenn Kinder mit Deutschförderbedarf von ihren Eltern in den letzten beiden Ferienwochen nicht in die Sommerschule geschickt werden. Die ist nämlich ab Sommer 2026 für Kinder, die laut MIKA-D-Test als "außerordentliche Schüler" eingestuft werden, verpflichtend. Zuletzt hatten nur 7.900 der insgesamt 49.000 außerordentlichen Schüler das Förderangebot genutzt. 2026 wird es zunächst für die Schüler in Deutschförderklassen verpflichtend, im Folgejahr auch für Kinder mit besseren Deutschkenntnissen in den Deutschförderkursen. Schüler ohne Deutschförderbedarf können das Angebot weiter freiwillig besuchen.
Pflicht zur Sommerschule für Deutschförderkinder
Änderungen gibt es auch bei der Deutschförderung unter dem Schuljahr. Seit einer Reform unter Schwarz-Blau von 2018/19 findet Deutschförderung grundsätzlich in separaten Förderklassen bzw. -kursen statt, nur Fächer wie Werken oder Turnen verbringen außerordentliche Schüler mit ihrer Stammklasse. Ab Herbst 2026 sollen alternativ auch schulautonome Modelle zum Deutschlernen im Klassenverband möglich sein. Außerdem soll es statt zwei verpflichtenden MIKA-D-Tests nur noch einen am Ende des Sommersemesters geben. Künftig sollen auch Kinder aus Deutschförderkursen mit einem Fünfer in die nächste Klassenstufe aufsteigen dürfen, wenn die Schulkonferenz ihnen zutraut, dass sie in der nächsthöheren Klasse gut mitkommen.
Chancenbonus für 400 Brennpunktschulen
Im Schuljahr 2026/27 kommt mit dem "Chancenbonus" im größeren Stil die seit Jahren diskutierte bessere Ausstattung von Standorten mit besonders vielen Schülern aus ärmeren Familien oder mit Migrationshintergrund. Dabei sind für 400 Volks- und Mittelschulen vor allem in Städten 800 zusätzliche Planstellen vorgesehen. Die Standorte können selbst entscheiden, ob sie mehr Lehrerinnen und Lehrer oder Personal aus Schulpsychologie, Schulsozialarbeit oder Sozialpädagogik wollen.
Mehr Jugendschutz auf Schülerlaptops
Im Bereich Digitalisierung wird 2026 der Kinderschutz auf den Laptops und Tablets ausgebaut, die Kinder seit fünf Jahren in den 1. Klassen Mittelschule und AHS-Unterstufe bekommen. Vor nicht altersgerechten Inhalten im Internet sind die Schüler bisher nur im Schulnetzwerk geschützt. Ab April sollen Jugendschutzfilter unabhängig vom genutzten WLAN oder Router direkt auf dem Rechner greifen, Eltern sollen zusätzliche Sperren einrichten können. Mit dem "Marktplatz Lernapps" startet im Herbst außerdem eine Plattform, auf der Mittelschulen, AHS und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS) qualitätsgesicherte digitale Lernprogramme finden und kaufen können.
Auch die versprochene Entbürokratisierung will Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) im kommenden Jahr weiter vorantreiben. So sollen die Schulen etwa bei den Kompetenzerhebungen iKMPlus entlastet und die Verwaltungswege bei Privatschulen vereinfacht werden, in den Bildungsdirektionen ist ein systematisches Anfrage- und Beschwerdemanagement geplant.
Reform der mündlichen Matura
Änderungen gibt es bei der mündlichen Matura: Die Einrechnung der Jahresnote in die Maturanote bleibt zwar, eine bloße Mitwirkung an der Prüfung wird aber ab dem Haupttermin 2026 nicht mehr reichen. Die bisherige Regelung hat dazu geführt, dass Schüler mit einer guten Note im Jahreszeugnis unvorbereitet zur "Mündlichen" erschienen waren. Künftig muss man auch bei dieser eine Mindestquote erreichen.
Reformpartnerschaft und "Plan Z"
Neuerungen gibt es auch an den Volksschulen: In der Schulnachricht nach dem ersten Semester bekommen Drittklässler erstmals Noten im Fach Englisch. Mit dem laufenden Schuljahr wurde zunächst in den dritten Klassen die "Lebende Fremdsprache" - meist Englisch - von der verbindlichen Übung zum Pflichtfach und wird dementsprechend auch benotet. Mit 2026/27 werden auch die vierten Klassen umgestellt.
Noch offen ist, was die "Reformpartnerschaft" von Bund, Ländern und Gemeinden im Bildungsbereich bringen wird. Angekündigt sind u.a. bundesweite Mindeststandards im Kindergarten, die Bündelung des Schulpersonals in einer Hand und mehr Schulautonomie. Bildungsminister Wiederkehr hat parallel eine eigene Reform in Arbeit: Bis März will er einen "Plan Z" für einen grundlegenden Umbau des Bildungssystems vorlegen. Ziel ist "eine Schule, die auf das Leben vorbereitet". Im zweiten Quartal soll die Umsetzung starten.
Neue Testberichte und internationale Vergleichsstudien
Für die Schulen ist 2026 wieder einmal ein Zeugnisjahr: Erstmals erscheint ein Bericht mit den Bundes- sowie Bundesländerergebnissen zur individuellen Kompetenzmessung PLUS (iKMPLUS). Grundlage sind die Testungen der Jahre 2023 bis 2025 in den vierten Klassen der Volksschulen bzw. Mittelschulen und AHS-Unterstufen in Deutsch (Lesen), Mathematik und bei den Älteren auch Englisch. Bei der iKMPLUS wird erhoben, ob die Schüler die zusätzlich zum Lehrplan geltenden Bildungsstandards erreicht haben. Die Ergebnisse haben keinen Einfluss auf die Noten, sondern sollen den Lehrkräften bei der individuellen Förderung helfen. Berichte mit Analysen der Ergebnisse auf Bundes- bzw. Bundesländerebene gibt es nur alle drei Jahre.
Voraussichtlich im Herbst werden dann die Ergebnisse der OECD-Studie PISA 2025 veröffentlicht. Bei PISA werden alle drei Jahre die Kompetenzen der 15- und 16-Jährigen in Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften abgefragt. Bei der internationalen Volksschul-Lesestudie PIRLS (Progress in International Reading Literacy Study) wird unterdessen im Frühjahr erst getestet, wie es um die Lesekompetenzen und Einstellungen in der 4. Klasse bestellt ist. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im Dezember 2027 veröffentlicht.
(APA/Red)