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Nationalrat beschloss mit großer Mehrheit Kopftuchverbot an Schulen

Der Nationalrat hat ein Kopftuchverbot an Schulen für Mädchen unter 14 beschlossen.
Der Nationalrat hat ein Kopftuchverbot an Schulen für Mädchen unter 14 beschlossen. ©APA/HERBERT NEUBAUER (Symbolbild)
Am Donnerstag hat der Nationalrat mit großer Mehrheit ein Kopftuchverbot an Schulen für Mädchen unter 14 beschlossen.
Mehr Schaden als Nutzen befürchtet
Start mit Aufklärungsphase, Sanktionen ab 2026/27

Nur die Grünen stimmten dagegen. Sie unterstützten das Anliegen zwar, waren aber überzeugt, dass das konkrete Gesetz verfassungswidrig ist. Die Freiheitlichen wiederum vermissten ein Kopftuchverbot auch für Lehrerinnen, votierten aber für den Gesetzesvorschlag der Koalition. Die Islamische Glaubensgemeinschaft will sich an den Verfassungsgerichtshof wenden.

Ebenfalls in der Novelle enthalten ist eine neue Suspendierungsbegleitung. Im Zentrum der Debatte stand aber das Kopftuchverbot an Schulen. Gelten soll es für eine Kopfbedeckung, die "das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllt". Nicht vom Kopftuchverbot umfasst sind hingegen Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgebäudes. Sanktionen sind ab dem Schuljahr 2026/27 möglich - in letzter Konsequenz können Geldstrafen von 150 bis 800 Euro verhängt werden.

Kopftuchverbot: Einschränkung vs. Schutz der Freiheit

NEOS-Klubobmann Yannick Shetty betonte, dass es hier nicht um eine Einschränkung der Freiheit, sondern um den Schutz der Freiheit von Mädchen bis 14 gehe. Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) sprach von einem Grundrecht auf persönliche Entfaltung und Entwicklung unabhängig von Zwängen. Das Kopftuch sei kein harmloses Stück Stoff, sondern ein Zeichen der Unterdrückung, argumentierte Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP).

Betont wurde von Seiten der Koalition, dass sich das Problem mit dem Kopftuch in den vergangenen Jahren verstärkt habe. Nun gebe es nicht nur Druck aus familiären Umfeld, sondern auch über junge Männer, die sich zum Sittenwächter berufen fühlten, meinte Plakolm. VP-Generalsekretär Nico Marchetti unterstrich, dass man die Lehrer bei der Umsetzung des Gesetzes nicht alleine lasse. Denn nicht die Pädagogen müssten das Verbot exekutieren, sondern nur die Information an die Schulleitung geben, die dann weitere Schritte einleite.

Auch FPÖ stimmte zu

Die Freiheitlichen traten an zu betonen, dass das Thema überhaupt nur virulent sei, weil man über die vergangenen Jahre eine "Massenzuwanderung" zugelassen habe. Das Verbot unterstützte man, sei es doch eine langjährige freiheitliche Forderung, erklärte Bildungssprecher Hermann Brückl. Schließlich sei das Kopftuch ein "bewusst gesetztes Zeichen des politischen Islam".

Jedes Mädchen habe ein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und es sei absolut inakzeptabel, wenn Schülerinnen vorgeschrieben werde, ein Kopftuch zu tragen oder den Blick zu senken, zeigte Grünen-Mandatarin Sigrid Maurer Verständnis für die Initiative. Doch wisse auch die Regierung selbst, dass das Gesetz vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben werde.

"Das wird der VfGH entscheiden und nicht Sie", antwortete Marchetti. Wiederkehr listete einige Begleitmaßnahmen wie zusätzliche Burschenarbeit auf, um zu argumentieren, warum dieses Verbot im Gegensatz zum vom Verfassungsgerichtshof gekippten türkis-blauen Gesetz halten sollte.

SPÖ ohne Freude bei Kopftuchverbot

Keine große Freude am Thema hatte offenbar die SPÖ. Ihr Erstredner Heinrich Himmer sprach überhaupt nur über die anderen Maßnahmen, etwa dass ausgeschlossene oder suspendierte Schüler bis zu 20 Wochenstunden zur Suspendierungsbegleitung verpflichtet werden. Verpflichtende Perspektivengespräche sollen dazu beitragen, Schulabbrüche zu verhindern. Auch hier drohen Strafen, wenn Eltern die Kooperation verweigern. SPÖ-Zweitredner Christian Oxonitsch sprach das Kopftuchverbot dann eher kurz an und meinte, dieses alleine werde aufgetretene Probleme nicht lösen, da brauche es z.B. auch verstärkte Burschenarbeit.

Die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) kündigte nach dem Beschluss eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) an. Laut Präsident Ümit Vural wirft die Regelung "nach sorgfältiger rechtlicher Prüfung" verfassungs- und menschenrechtliche Bedenken auf. "Kein Kind darf zum Kopftuch gedrängt werden, das ist für uns unverrückbar. Aber ebenso darf kein Kind durch staatliche Verbote daran gehindert werden, seine religiöse Identität freiwillig zu leben", meinte er in einer Aussendung.

(APA/Red)

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