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Ist die geplante StVO-Novelle verfassungswidrig?

Wolfgang Moitzi (SPÖ), Infrastrukturminister Peter Hanke (SPÖ), Dominik Oberhofer (NEOS) und Joachim Schnabel (ÖVP) bei einer PK zur geplanten Novelle.
Wolfgang Moitzi (SPÖ), Infrastrukturminister Peter Hanke (SPÖ), Dominik Oberhofer (NEOS) und Joachim Schnabel (ÖVP) bei einer PK zur geplanten Novelle. ©APA/ROLAND SCHLAGER
Ein ÖAMTC-Gutachten kritisiert die geplante StVO-Novelle als verfassungswidrig, da sie ab 2026 Kameraüberwachungen in städtischen Zufahrtsbereichen erlauben soll, was im Widerspruch zu nationalen und internationalen rechtlichen Vorgaben stehen könnte.
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StVO-Novelle zur Verkehrsberuhigung
ÖAMTC befürchtet Chaos

Geht es nach einem neuen ÖAMTC-Gutachten, ist die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht verfassungskonform. Bereits vergangene Woche warnte der Mobilitätsclub vor einem potenziellen "Regel-Chaos"; nun äußerte man auch starke Datenschutzbedenken. Ab Mai 2026 soll die StVO-Novelle nämlich die Kameraüberwachung für Zufahrtskontrollen in ausgewählten Stadtbereichen möglich machen.

Derartige Kontrollen bereits zuvor vom VfGH abgewiesen

Solche "automationsgestützten Zufahrtskontrollen" stünden allerdings in Widerspruch "zur Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) und auch zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs", erklärte Professor Christian Piska vom Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Uni Wien am Donnerstag. Eine vorherige VfGH-Entscheidung über Abschnittskontrollen (Section Control) hätte ähnliche Kontrolltechniken bereits untersagt.

Keine Gefahrensituation

Nur in gefährlichen Streckenabschnitten, also Tunneln oder Baustellen, seien solche Kameraaufnahmen zulässig. "Bei einer Verkehrsberuhigungsmaßnahme haben wir eine solche besondere Gefahrensituation nicht", argumentiert der Rechtsexperte.

Im Gegensatz zur klassischen Section Control würden die geplanten Kontrollmaßnahmen außerdem eine Speicherung der Bilder auch nach der Durchfahrt vorsehen. "Das heißt, hier werden Daten von Menschen, die nichts verbrochen haben, die kein Delikt begangen haben, gesammelt." Piska ortet daher einen Fall von "Vorratsdatenspeicherung", die der Europäische Gerichtshof ebenfalls nur in "schwerwiegenden Gefahrensituationen" zulassen würde.

Experte empfiehlt stichprobenartige Kontrollen

Zu diesem Fazit kommt ein Gutachten, das der Uni-Wien-Professor im Auftrag des ÖAMTC erstellt hat. Als Alternative zu den geplanten Zufahrtskontrollen schlägt Piska "normale, stichprobenartige Kontrollen" durch Sicherheitsbeamte vor, "so wie bei anderen Verkehrsverstößen auch". Dies sei verfassungskonform, weniger eingreifend und kostengünstiger.

(APA/Red)

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