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StVO-Novelle - Verkehrsberuhigung in Wiener Innenstadt im Anmarsch?

Wiens Stadträtin Ulli Sima.
Wiens Stadträtin Ulli Sima. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Im Wiener Rathaus wurden die am Donnerstag präsentierten Änderungen in der Straßenverkehrsordnung freudig begrüßt, weil damit wesentliche Forderungen der Stadt erfüllt werden. Zuvor hatte Verkehrsminister Hanke den Entwurf zur StVO-Novelle präsentiert mit der ein Rechtsrahmen für Videosysteme zur Verkehrsberuhigung eingeführt und E-Mopeds von Radwegen verbannt werden.

Das Verkehrsministerium etabliert mit der StVO-Novelle einen Rechtsrahmen für kamerabasierte Systeme zur Verkehrsberuhigung in Gemeinden, wie es Wien lange gefordert hat. Zukünftig können Einfahrts- und Fahrverbote für mehrspurige Fahrzeuge durch automatisiertes Zufahrtsmanagement überwacht werden. Dies gilt für spezifische Zufahrtsgebiete, etwa an Stadtzentrumsgrenzen. Videoüberwachte Bereiche werden durch Schilder mit Kamerasymbol und neue Bodenmarkierungen kenntlich gemacht. Die kamerabasierte Überwachung von Busspuren, Geh- und Radwegen sowie Fußgängerzonen soll nicht eigenständig erlaubt sein. Eine Ausnahme bilden Schulstraßen, um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten. Motorräder und Mopeds sind ausdrücklich von der automatisierten Erfassung ausgenommen.

Freude bei Wiener Verkehrsstadträtin über StVO-Novelle

Verkehrsstadträtin Ulli Sima (SPÖ) verwies in einer Reaktion darauf, dass man fast fünf Jahre auf einen Entwurf gewartet habe, der eine Verkehrsberuhigung der Inneren Stadt mittels kamerabasierter Zufahrtskontrolle ermögliche. Nun will man sich an die Umsetzung der Maßnahme machen. Die verkehrsberuhigte Innenstadt rücke endlich in greifbare Nähe, zeigte sich Sima zufrieden. "Die grüne Ex-Ministerin (Leonore, Anm.) Gewessler hat eine solche Novelle jahrelang verweigert und damit eines der größten Verkehrsberuhigungsprojekte Österreichs blockiert. Auch mehr als 20 andere Städte fordern seit Jahren diese rechtlichen Möglichkeiten", hielt Sima fest.

Karte Wien, Zufahrten ins Zentrum, Einfahrten derzeit und Prognose bei ZufahrtsbeschrŠänkungen

Machbarkeitsstudie und Datenschutzgutachten

Eine Machbarkeitsstudie der Stadt und des 1. Bezirks habe bereits vor drei Jahren die enorme Verkehrsentlastung allein in der Bundeshauptstadt aufgezeigt, hob sie hervor. Bis zu 15.700 Einfahrten in die City könnten mit dem Wiener Modell täglich verhindert werden. Ein Viertel weniger Autos würden auf der Oberfläche parken. Der Datenschutz, so beteuerte die Stadträtin, sei nie in Gefahr gewesen.

Ein gemeinsames Datenschutzgutachten von Städtebund und dem damals von den Grünen geführten Klimaministerium habe nämlich bereits im Sommer 2022 grünes Licht für eine kamerabasierte Zufahrtskontrolle gegeben, wie sie in vielen anderen europäischen Städten seit Jahren im Einsatz sind, erläuterte Sima. Auch bei der Section Control und den Mautstellen sei dieses System in Österreich seit vielen Jahren Praxis, gab sie zu bedenken.

Die Einfahrt in die Innenstadt soll künftig also beschränkt werden. Nur mehr Bewohnerinnen und Bewohnern, berechtigten Personen oder Menschen, die ihr Fahrzeug in einer Garage parken, soll es erlaubt sein, in die Innenstadt zu fahren. Die Überwachung der Zufahrtslimits soll mit Kameras erfolgen, wobei die Kennzeichen fotografisch festgehalten werden sollen.

Wunsch des 1. Wiener Bezirks

Der Wunsch kam dabei ursprünglich vom Bezirk selbst. Dessen Vorsteher Markus Figl (ÖVP) forderte ebenfalls immer wieder, rasch eine rechtliche Basis für die Umsetzung der Pläne zu schaffen. Der Nutzungsdruck auf die Innenstadt sei sehr groß, lautet sein Argument. Eine Beschränkung der Einfahrten würde hier zu mehr Aufenthaltsqualität führen, zeigt er sich überzeugt.

Nachdem der Bund prinzipiell grünes Licht gegeben hat, werden im Rathaus nun die nächsten Schritte geplant. Wenn das Gesetz im Mai kommenden Jahres in Kraft tritt, soll die Ausschreibung starten, wie im Sima-Büro auf APA-Anfrage mitgeteilt wurde. Das Verfahren dürfte rund ein Jahr dauern, schätzt man.

Auf die Vergabe folgt dann die Implementierung des Systems. Auch die nötigen baulichen Maßnahmen müssen in die Wege geleitet werden. Umgesetzt werden soll das Projekt nach Möglichkeit noch in dieser Legislaturperiode, hieß es. Diese endet 2030.

Druck in puncto E-Moped

Wien hat auch in Sachen E-Moped Druck gemacht. Entsprechend froh ist man über die geplante Verbannung von den Radwegen. "Dass hier immer schnellere, vollmotorisierte Elektrofahrzeuge unterwegs sind, ist nicht akzeptabel", befand Sima. Mit bis zu 80 Kilo Leergewicht seien sie extrem schwer und ein Sicherheitsrisiko.

StVO-Novelle verbannt "E-Mopeds" von Radwegen

Der Entwurf zur Sammelnovelle geht nun in Begutachtung und soll am 1. Mai 2026 in Kraft treten. Für die Neuerungen rund um die E-Mopeds ist die Umsetzung mit 1. Oktober 2026 vorgesehen. Wie im Sommer bereits angekündigt, sollen "E-Mopeds" (L1-eB), die aktuell als Fahrräder gelten, nun in das Kraftfahrgesetz überführt und damit auf die Straßen verlagert werden. Sie sind damit Kraftfahrzeuge mit Zulassungspflicht (Nummerntafel), Versicherungspflicht, Führerscheinpflicht und Sturzhelmpflicht.

†Übersicht der Regelung: Fahrrad, E-Bike, Scooter, E-Moped.

Ein E-Moped sei kein Fahrrad, betonte Hanke. "Es ist ein unglaublich schnelles Ungetüm, das hier unterwegs ist". Die Elektromobilität hätte sich sehr weiterentwickelt - die Fahrzeuge seien leistungsstärker und auch das Tempo habe sich erhöht. Man müsse deshalb vorsorgen, dass die Sicherheit nicht vernachlässigt wird.

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(APA/Red)

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