Verbindungsbahn-Debatte: Nach Kritik kommt jetzt Gesetzesänderung

Die Regierung präzisiert das Eisenbahngesetz zu Hochleistungsstrecken, nachdem beim Wiener ÖBB-Projekt zur Verbindungsbahn, mit dem der Wiener Schnellbahnring ermöglicht werden soll, Kritiker infrage gestellt hatten, dass es sich bei der durch Hietzing verlaufenden Strecke um eine Hochleistungsstrecke handelt. Die Novelle soll demnächst ans Parlament geschickt werden, um noch heuer im Verkehrsausschuss behandelt zu werden, teilte das Verkehrsministerium auf APA-Anfrage mit.
Regierung präzisiert Eisenbahngesetz zu Hochleistungsstrecken
"Mit der Novelle des Hochleistungsstreckengesetzes soll klargestellt werden, dass auch Eisenbahnen, die Hochleistungsstrecken innerhalb eines Gemeindegebietes verbinden, Hochleistungsstrecken sind; eine gesonderte Erklärung solcher Eisenbahnen zu Hochleistungsstrecken soll nicht mehr notwendig sein", erklärte ein Ministeriumssprecher.
Sollte das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) oder der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) zur Rechtsansicht gelangen, dass die Verbindungsbahn nach derzeitiger Rechtslage keine Hochleistungsstrecke ist, käme die oben angeführte Klarstellung zum Tragen, so der Sprecher.
Bürgerinitiative: Antrag bei falscher Behörde gestellt
Der Hietzinger NEOS-Bezirksrat Peter Pelz, der auch die Bürgerinitiative "Verbindungsbahn besser" mitbegründet hat, hatte den ÖBB in der Begutachtung vorgeworfen, den Projektantrag bei der falschen Behörde gestellt zu haben. Sowohl das Verkehrsministerium als auch die ÖBB betonten gegenüber der APA, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zur Verbindungsbahn an den richtigen Stellen beantragt wurde - eben weil die Verbindungsbahn eine Hochleistungsstrecke sei.

Auf Schiene ist das Projekt zwischen Meidling und Hütteldorf schon länger nicht. Der Zeitplan musste bereits mehrfach geändert werden. Zuletzt hatten die ÖBB im Juli den für heuer geplanten Baustart auf unbestimmte Zeit verschoben und erklärt, dass unklar sei, "wann und wie das Projekt umgesetzt wird". Im "ungünstigsten Fall" stünde eine Verschiebung um mehrere Jahre im Raum.
(APA/Red)