Hitziger Streit um Rückerstattung von Corona-Strafen in NÖ

FPÖ-Landesrat Christoph Luisser ortete am Donnerstag Säumigkeit der Stadt St. Pölten im Zusammenhang mit der Rückerstattung von verfassungswidrigen Covid-Strafen. Bürgermeister Matthias Stadler (SPÖ) sieht wiederum das Land bei der Ermittlung der Betroffenen gefordert, eine Mitwirkung der Stadt sei "weder notwendig noch zielführend".
Ausgleichszahlungen für Strafen im Corona-Fonds
Stein des Anstoßes sind in dem im Vorjahr in Niederösterreich etablierten Corona-Fonds vorgesehene Ausgleichszahlungen für Strafen, die auf Basis von später durch den Verfassungsgerichtshof aufgehobenen Gesetzen verhängt worden waren. "In 572 Gemeinden in Niederösterreich ist die Auszahlung aus dem Corona-Wiedergutmachungsfonds an die Betroffenen erfolgt", hielt Luisser per Aussendung fest. "Alle zu Unrecht Bestraften haben eine gerechte Wiedergutmachung erhalten. Einzig in der Stadt St. Pölten verhindert der amtierende Bürgermeister die Auszahlungen und blockiert damit eine essenzielle Unterstützung für seine Bürger." Ignoriert würden dabei Beschlüsse von Landtag und Landesregierung.
"Gerechtigkeit für die Bürger" müsse im Vordergrund stehen
"Diese Handlung wirft nicht nur Fragen bezüglich der Solidarität und Verantwortung gegenüber den Bürgern auf, sondern auch zur politischen Intention, die hinter dieser Entscheidung steht", führte Luisser weiter aus. Die Kritik richte sich insbesondere auch gegen die "gesamte SPÖ und ihre bürgerfeindliche Corona-Politik". Der FPÖ-Landesrat forderte dazu auf, parteipolitische Differenzen zu überwinden, "Gerechtigkeit für die Bürger" müsse im Vordergrund stehen. Stadler solle "endlich in den Auszahlungsmodus" kommen, verlangte per Aussendung auch der freiheitliche Landtagsabgeordnete Martin Antauer, der zudem Obmann der St. Pöltner Bezirkspartei ist.
"Sollte die FPÖ glauben, dass Verwaltungsstrafverfahren eine Gemeindeaufgabe sind, so irrt sie. Verwaltungsstrafverfahren werden von den Bezirksverwaltungsbehörden geführt, weshalb 'alle Gemeinden' sicher in dieser Causa gar nichts gemacht haben", hielt Bürgermeister Stadler in einer Stellungnahme fest. "Alle Verwaltungsstrafverfahren, die in der Stadt St. Pölten durchgeführt werden, werden ausschließlich über das Verwaltungsstrafprogramm des Landes NÖ abgeführt. Es ist daher dem Land NÖ als Inhaber der Daten ein Leichtes, die Betroffenen zu ermitteln und entsprechend anzuschreiben." Die Mitwirkung der Stadt erscheine daher "weder notwendig noch zielführend".
Kontroverse um Auszahlung von Geldern aus Corona-Fonds
Auch dürfe nicht übersehen werden, dass durch den Versand von Antragsformularen den Bürgern Kosten entstehen würden, die die Stadt - anders als die Bezirkshauptmannschaften - selbst tragen müsse. "Es erscheint unbillig, eine privatwirtschaftliche Maßnahme des Landes auf Kosten der Statutarstädte zu betreiben." Die Verwaltungsstrafabteilung werde Personen eine etwaig benötigte Bestätigung über eine bezahlte Strafe "selbstverständlich" ausstellen, wurde festgehalten. "Dieser nicht unerhebliche Verwaltungsaufwand wird von der Stadt getragen, weitere Schritte sind von der Stadt nicht vorgesehen." Ergänzend hieß es aus dem Rathaus: "Die angesprochenen Strafen fußen im Ursprung auf Beschlüssen, Entscheiden und Verordnungen übergeordneter Instanzen, wie Bund und Land."
Hinsichtlich der ins Treffen geführten Portogebühren hielt wiederum Luisser fest: "Ich bin gewillt, diese Kosten aus meiner eigenen Tasche zu zahlen, um die Wiedergutmachung für die ungerecht Bestraften zu ermöglichen." Über die Polit-Kontroverse hatte am Donnerstag auch die "Kronen Zeitung" berichtet.
(APA/Red)