Lohnsteuerausgleich 2023: Schnellere Auszahlungen und höhere Rückerstattungen

Die Arbeitnehmerveranlagung: Jährlich bleiben Millionen Euro ungenutzt – Besonders im kommenden Frühjahr dürfte der Lohnsteuerausgleich für das Jahr 2023 für zahlreiche Steuerzahler überaus vorteilhaft ausfallen. Auch weil viele Österreicher diese Möglichkeit nach wie vor nicht nutzen, fließen jährlich Milliarden Euro an Lohnsteuern an das Finanzministerium - so viel müsste es gar nicht sein. Laut Eva-Maria Düringer, AK-Steuerexpertin, liegt dies oft an Unkenntnis oder Fehlern bei der Dateneingabe.
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Der Lohnsteuerausgleich - auch Arbeitnehmerveranlagung genannt - für das Jahr 2023 verspricht für viele Österreicherinnen und Österreicher eine willkommene finanzielle Entlastung. User berichten gegenüber VOL.AT, dass sie nach Abgabe ihrer Arbeitnehmerveranlagung über "Finanz Online" innerhalb weniger Tage das Geld schon auf ihrem Konto hatten.
Achtung: Wir möchten klarstellen, dass die zuvor erwähnte App "Taxefy" keine offizielle App des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) ist. Bei der Nutzung dieser App können zusätzliche Kosten entstehen. Wir bitten um Kenntnisnahme und entschuldigen uns für die unzureichende Berichterstattung.
Natürlich funktioniert der Lohnsteuerausgleich über Finanz Online am Laptop oder PC am besten. "Ich habe heuer rund 1600 Euro erhalten." Das liegt an einer Berurfsgruppenpauschale*, die der Leser nutzen konnte. Im Rahmen der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung erfolgt eine automatische Steuerveranlagung samt Erstellung eines Steuerbescheids, ohne dass eine Steuererklärung eingereicht werden muss. Diese Regelung kommt zur Anwendung, wenn Einkünfte vorliegen, die der Lohnsteuer unterliegen und auf Basis der vorhandenen Informationen, insbesondere der Daten aus Lohnzetteln, eine Steuerrückerstattung resultiert.
*Von Beiträgen für Gewerkschaften bis hin zu Ausgaben für die Pendlerpauschale und Fachliteratur – diese Kosten zählen zu den Werbungskosten. Diese umfassen sämtliche Ausgaben, die beruflich bedingt sind.
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Frühere Auszahlung dank effizienterer Bearbeitung
Im Vergleich zum Vorjahr, als es vornehmlich bei Pensionistinnen und Pensionisten zu längeren Wartezeiten kam, soll die Auszahlung des Lohnsteuerausgleichs für 2023 deutlich schneller erfolgen. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Bearbeitungsprozesse beim BMF optimiert wurden und die Einreichung über FinanzOnline generell eine zügigere Abwicklung ermöglicht.
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Wichtige Neuerungen und Zuschüsse
Für die Veranlagung 2023 gibt es einige bedeutende Änderungen, die zu beachten sind. Dazu gehören unter anderem der erhöhte Familienbonus Plus, der Kindermehrbetrag, eine erhöhte Pendlerpauschale und der Mehrkindzuschlag. Diese Anpassungen sorgen für zusätzliche finanzielle Vorteile für die Steuerzahler.
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Fristen und Auszahlungstermine
Steuerpflichtige sollten beachten, dass die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2023 erst nach Einreichung der Jahreslohnzettel durch Arbeitgeber oder auszahlende Stellen wie die PVA oder das AMS möglich ist. Die Frist für die Übermittlung dieser Unterlagen endet am 29. Februar 2024. Dank der neuen Prozesse und der Steuer-App kann mit einer Auszahlung der Gutschrift spätestens im September 2024 gerechnet werden, sofern keine Ergänzungsansuchen gestellt werden.
Für die Arbeitnehmerveranlagung im Jahr 2023 wurden mehrere Neuerungen eingeführt, die für Steuerpflichtige in Österreich von besonderem Interesse sind. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Steuerlast für bestimmte Gruppen zu verringern und die Einreichung des Lohnsteuerausgleichs zu vereinfachen. Hier sind die wichtigsten Neuerungen:
- Familienbonus Plus: Der Familienbonus Plus wurde für das Jahr 2023 angepasst. Er beträgt nun bis zu 2.000 Euro pro Kind unter 18 Jahren und bis zu 650 Euro für Kinder über 18 Jahren. Dies stellt eine signifikante finanzielle Entlastung für Familien dar.
- Kindermehrbetrag: Der Kindermehrbetrag bleibt mit 550 Euro pro Kind bestehen und bietet zusätzliche Unterstützung für Familien.
- Pendlerpauschale & Pendlereuro: Von Januar bis Juni 2023 gelten eine erhöhte Pendlerpauschale und ein vierfacher Pendlereuro, was Pendlerinnen und Pendlern zugutekommt, die weite Wege zur Arbeit zurücklegen müssen.
- Mehrkindzuschlag: Der Mehrkindzuschlag wurde um 5,8 Prozent erhöht, was 21,19 Euro pro Kind entspricht. Dieser Zuschlag unterstützt Familien mit mehreren Kindern.
- Alleinverdiener- & Alleinerzieherabsetzbetrag: Sowohl der Alleinverdiener- als auch der Alleinerzieherabsetzbetrag wurden um 5,8 Prozent angehoben, was eine weitere steuerliche Erleichterung für diese Gruppen bedeutet.
- Öko-Sonderausgaben 2023: Trotz der Abschaffung der Absetzbarkeit für Wohnraumschaffung und -sanierung im Jahr 2021, besteht weiterhin die Möglichkeit, Ausgaben für thermische Sanierungen oder den Austausch von Heizkesseln steuerlich geltend zu machen
Pflichtveranlagung
In Österreich besteht unter bestimmten Bedingungen die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung. Diese Pflicht tritt ein, wenn das jährliche Gesamteinkommen über 12.756 Euro (bis 2022: 12.000 Euro) liegt und mindestens einer der folgenden Gründe zutrifft. Die Frist für die Einreichung der Steuererklärung endet am 30. April, oder bei Online-Einreichungen am 30. Juni des darauffolgenden Jahres.
Zu den Hauptgründen für eine Pflichtveranlagung gehören:
- Einkünfte aus anderen Quellen übersteigen 730 Euro.
- Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften im gleichen Kalenderjahr.
- Unberechtigte Inanspruchnahme von Absetzbeträgen wie dem Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag.
- Ab 2019: Unzutreffende Berücksichtigung des Familienbonus Plus in der Lohnverrechnung.
- Nichterfüllung der Meldepflicht bezüglich Änderungen beim Pendlerpauschale oder Kinderbetreuungszuschuss.
- Erhalt bestimmter Bezüge wie Dienstleistungsschecks oder Insolvenz-Entgelt-Fonds.
- Berücksichtigung eines Freibetragsbescheids in der Lohnverrechnung.
- Nichtversteuerung eines zu hohen Homeoffice-Pauschales.
- Steuerfreie Berücksichtigung von mehr als 3.000 Euro an Mitarbeitergewinnbeteiligung.
- Bereitstellung oder Übernahme der Kosten eines „Öffi-Tickets“ durch den Arbeitgeber ohne Vorliegen der Voraussetzungen.
AK Vorarlberg bietet kostenlosen Steuerservice
Die Arbeiterkammer Vorarlberg bietet ihren Mitgliedern einen kostenlosen Service in Bezug auf die Arbeitnehmerveranlagung an. Der Service deckt unter anderem die Themen Familienbonus, Homeoffice, Pendlerpauschale und Werbungskosten. Es ist ein Full-Service: Man kann seine Daten und Infos hochladen und der Rest wird von der AK erledigt - auch die Einreichung der Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt.
(VOL.AT)