EU vereinbart neue Regeln für Honig, Saft und Marmelade
Die neuen Vorschriften der EU sehen vor, dass auf Honigverpackungen das Herkunftsland deutlich erkennbar sein muss.
Neue Kennzeichnungspflicht für Honig
Dies gilt insbesondere für Honigmischungen, bei denen bisher lediglich angegeben werden musste, ob der Inhalt aus der EU stammt. Die neuen Regelungen zielen darauf ab, die Herkunft des Honigs transparenter zu machen und verwirrende Etiketten zu vermeiden.
Verschärfte Kriterien für Säfte
Bei Fruchtsäften wird die Kennzeichnung „zuckerreduziert“ künftig strengeren Regeln unterliegen. Ein Saft kann nur dann als zuckerreduziert gekennzeichnet werden, wenn mindestens 30 Prozent des natürlich vorkommenden Zuckers entfernt wurden. Zudem ist der Einsatz von künstlichen Süßungsmitteln als Ersatz verboten, was die Natürlichkeit der Produkte gewährleisten soll.
Höherer Obstgehalt in Marmeladen
Die EU legt auch neue Standards für Marmeladen fest. Für die Herstellung von einem Kilogramm Konfitüre müssen künftig mindestens 450 Gramm Obst verwendet werden. Diese Regelung soll die Qualität der Marmeladen verbessern und den Verbrauchern ein gesünderes Produkt bieten.
Nächste Schritte
Bevor diese neuen Regelungen in Kraft treten, ist eine formelle Zustimmung des Europäischen Parlaments und der EU-Mitgliedsstaaten erforderlich. Diese Zustimmung wird als reine Formsache betrachtet und soll demnächst erfolgen.
(VOL.AT)