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Baukartell: Swietelsky soll Millionen-Strafe zahlen

Swietelsky wurde zu einer millionenschweren Geldstrafe verdonnert.
Swietelsky wurde zu einer millionenschweren Geldstrafe verdonnert. ©REUTERS/Lisi Niesner (Sujet)
Die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) führt seit 2017 Untersuchungen zu weitreichenden Kartellverstößen in der heimischen Baubranche durch. Es wurde nun eine weitere Geldstrafe in Millionenhöhe verhängt. Das Kartellgericht hat auf Antrag der BWB eine Geldbuße von 27,15 Millionen Euro gegen das Bauunternehmen Swietelsky verhängt und festgestellt, dass auch der Kronzeuge Kostmann, ein Unternehmen aus Kärnten, gegen das Kartellrecht verstoßen hat, wie die BWB am Dienstag bekannt gab.
Baukartell droht nach Preisabsprache Rekordstrafe

Die Strafe wurde den Angaben zufolge mit Beschluss vom 27. März 2023 am 1. September 2023 rechtskräftig. Das Bauunternehmen wurde wegen "einer einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung gegen das Kartellverbot in Form von kartellrechtswidrigen Preisabsprachen, Marktaufteilungen sowie Informationsaustausch mit Mitbewerbern in Bezug auf öffentliche und private Ausschreibungen im Bereich des Hoch- und Tiefbaus in weiten Teilen Österreichs im Zeitraum von zumindest Juli 2002 bis Oktober 2017" bestraft.

Baukartell: Swietelsky soll 27,15 Mio. Euro Strafe zahlen

Den Antrag auf die Verhängung dieser "geminderten Geldbuße" gegen die Swietelsky AG sowie die Tochtergesellschaften C. Peters Baugesellschaft m.b.H. und die Kontinentale Baugesellschaft m.b.H. (gemeinsam "Swietelsky") hatte die BWB Ende Oktober des Vorjahres eingebracht.

Swietelsky kooperierte im Kronzeugenprogramm

Bereits im Sommer 2017 war Swietelsky den Angaben zufolge "zeitnah nach den ersten Ermittlungshandlungen an die BWB herangetreten und hatte in der Folge als zweites österreichisches Bauunternehmen kontinuierlich und umfassend im Rahmen des Kronzeugenprogrammes kooperiert". Swietelsky habe auch ein umfassendes Anerkenntnis abgelegt, in dem es die Sachverhaltsdarstellung der BWB sowie die Höhe der Geldbuße akzeptiert und die rechtliche Beurteilung der BWB unbestritten zur Kenntnis genommen habe, erklärte die BWB die reduzierte Geldstrafe.

Kärntner Kostmann GesmbH kommt ohne Geldstrafen davon

Ohne Geldstrafe kommt die Kärntner Kostmann GesmbH davon. Mit Beschluss vom 20. Juni 2023 stellte das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht einen Verstoß gegen das Kartellverbot des Unternehmens Kostmann GesmbH (iF "Kostmann") auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde fest. Kostmann hatte aber bereits im Frühjahr 2017 einen Antrag auf Kronzeugenstatus gestellt, kontinuierlich und umfassend kooperiert, sodass das Bußgeld vollständig erlassen werde. Die Entscheidung des Kartellgerichts sei rechtskräftig.

Kostmann beteiligt an Zuwiderhandlung gegen Verbot von wettbewerbswidrigen Absprachen

Kostmann war laut BWB im Rahmen einer einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung an wettbewerbswidrigen Absprachen, Kunden- und Gebietsaufteilungen sowie am Austausch von wettbewerbssensiblen Informationen mit Mitbewerbern in Bezug auf öffentliche und private Ausschreibungen im Bereich des Hoch- und Tiefbaus, insbesondere betreffend den Straßenbau, im Zeitraum von zumindest Juli 2002 bis Mai 2017 beteiligt.

BWB ermittelt seit sechs Jahren gegen Absprachen in der Bauwirtschaft

Aufgrund der Unternehmensgröße und des regionalen Tätigkeitsschwerpunkts von Kostmann erfolgte die unmittelbare Beteiligung den Kartellwächtern zufolge "nicht in demselben Ausmaß und erstreckte sich vor allem auf Kärnten, die Steiermark und Niederösterreich". In Einzelfällen seien auch andere Bundesländer Österreichs betroffen gewesen und zwar Wien, Oberösterreich und Burgenland.

Die BWB ermittelt seit mittlerweile rund sechs Jahren gegen Absprachen in der Bauwirtschaft. Es ist das größte Kartell in der Geschichte der Behörde. Der Baukonzern Porr musste 62 Mio. Euro und die Strabag 45 Mio. Euro zahlen.

(APA/Red)

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