Neuer Reparaturbonus startet ab 25. September

In einer Zeit, in der Elektrogeräte wie Kaffeemaschinen, Waschmaschinen und Fernseher nach einer gewissen Nutzungsdauer den Geist aufgeben, hat der Reparaturbonus viele Haushalte in Österreich unterstützt. Doch nach Betrugsverdachtsfällen wurde dieser Bonus vorübergehend ausgesetzt. Nun kehrt er mit einigen Änderungen zurück. Hier ist ein Überblick über die wichtigsten Punkte:
Hintergrund des Reparaturbonus
Der Reparaturbonus wurde eingeführt, um die Umwelt zu schonen und die Brieftasche der Verbraucher zu entlasten. Innerhalb eines Jahres wurden mehr als 560.000 Bons eingelöst, wobei Smartphones und Kaffeemaschinen die am häufigsten reparierten Geräte waren. Doch aufgrund von Betrugsverdachtsfällen, bei denen mehr als 70 Betriebe involviert waren, wurde der Bonus am 2. Juli ausgesetzt.
Verwendung des Reparaturbonus
Der Bonus kann für fast alle elektrischen und elektronischen Geräte aus Haushalt, Garten und Freizeit verwendet werden. Ausnahmen sind Autos, Geräte, die fossile Brennstoffe benötigen, Leuchtmittel, Waffen und Geräte, die Strom produzieren, aber nicht durch Strom betrieben werden.
Förderhöhe
Die Förderung deckt 50 Prozent der Reparaturkosten ab, jedoch maximal 200 Euro pro Gerät. Für einem Kostenvoranschlag werden maximal 30 Euro erstattet. Die Gesamtförderung inklusive Kostenvoranschlag ist ebenfalls auf 200 Euro begrenzt.
Änderungen beim Reparaturbonus
Früher wurde der Zuschuss direkt an die Reparaturbetriebe überwiesen. Der Reparaturbetrieb hat dann bei der Rechnung an den Kunden den Bonus direkt abgezogen. Dh. der Kunde musste an den Betrieb nur die Hälfte der eigentlichen Reparturkosten bezahlen.
Jetzt müssen die Kunden die gesamten Kosten vorstrecken und erhalten die Förderung später zurück. Die Rückerstattung sollte in der Regel vier bis sechs Wochen dauern.
Beantragung des Bonus
Ab Montag, dem 25. September, kann der Bonus auf www.reparaturbonus.at beantragt werden. Nach der Beantragung wird ein Reparatur-Bon per E-Mail versandt und muss innerhalb von drei Wochen eingelöst werden. Bons, die vor dem 2. Juli beantragt wurden, behalten ihre Gültigkeit von drei Wochen.
Reparaturen vor dem 2. Juli
Für Reparaturen, die vor dem Stichtag in Auftrag gegeben wurden, kann ab dem 25. September ein Reparaturbon nachträglich beantragt werden. Es gibt jedoch Bedingungen, die von der Wirtschaftskammer festgelegt wurden. Erst wenn alle Kriterien erfüllt sind, wird die Fördersumme direkt auf das Bankkonto des Kunden überwiesen.
(VOL.AT)