Zuverdienstgrenze für Ukraine-Flüchtlinge: Keine Annäherung in Sicht
Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) will weiter großzügigere Regelungen allein für diese Personengruppe einziehen und untermauert dies in einem Brief an die Kärntner Landesrätin Sara Schaar (SPÖ) mit weiteren rechtlichen Stellungnahmen. Kärnten will dagegen, dass bei einer Erhöhung alle Flüchtlinge davon profitieren.
Regierung will höhere Zuverdienstgrenze für Ukraine-Flüchtlinge
Hintergrund der jetzt seit Wochen andauernden Diskussion ist, dass die Regierung und acht Bundesländer die Zuverdienst-Möglichkeit für die Vertriebenen aus der Ukraine von 110 Euro plus maximal 80 Euro pro Familienmitglied auf die Geringfügigkeitsgrenze von 485 Euro anheben wollen. Kärnten lehnt dies u.a. aus rechtlichen Gründen ab, weil das von der SPÖ geführte Bundesland meint, dass die Anhebung dann auch für alle anderen Asylwerber in der Grundversorgung gelten müsste.
Seither versuchen Innenministerium wie Land Kärnten, ihre Position mit Gutachten zu untermauern. Der Bund fuhr Stellungnahmen des Verwaltungsrechtlers Andreas Wimmer (Uni Linz) bzw. der Europarechtlerin Katharina Pabel (Wirtschaftsuniversität) und des Verfassungsdienstes auf. Kärnten konterte zuletzt mit dem eigenen Landesverfassungsdienst, auch der Verfassungsrechtler Heinz Mayer hatte vorerst keinen sachlichen Grund für eine Ungleichbehandlung gesehen.
Regierung für Anhebung der Zuverdienstgrenze für Ukraine-Flüchtlinge
In seinem am Freitag per Boten nach Kärnten übermittelten Schreiben (das Land kämpft nach einem Hackerangriff auf das Amt der Landesregierung mit Computerproblemen, Anm.) verweist Karner auf weitere Rechtsmeinungen, etwa des Verfassungsrechtlers Bernd-Christian Funk. Es würden "wesentliche Unterschiede" zwischen der Gruppe der Kriegsvertriebenen und anderen Zielgruppen bestehen, womit eine "unterschiedliche rechtliche Regelung der Versorgungsleistungen sachlich gerechtfertigt ist".
Derzeit bestehe eine "Ausnahmesituation", argumentierte Karner, weshalb erstmals in der Geschichte europaweit die Richtlinie temporärer Schutz aktiviert und in allen Staaten der EU beschlossen worden sei. "Wesentlich ist in diesem Zusammenhang die Unterscheidung zwischen Kriegsvertriebenen und irregulärer Migration, wo Personen aus wirtschaftlichen Gründen einwandern wollen. Jahrelang bestehende politische Forderungen unter diesen besonderen Umständen einbringen und durchsetzen zu wollen halte ich für verfehlt und gleichzeitig gerät dies für die Vertriebenen zum Nachteil."
Karner ortet starke Hilfsbereitschaft
Derzeit gebe es in der Bevölkerung eine enorme Hilfsbereitschaft, schreibt Karner. "Wenn allerdings der Eindruck entsteht, diese Hilfsbereitschaft könnte ausgenutzt werden indem ganz andere Personen davon profitieren, wird die Bereitschaft zu helfen nachlassen."
BMI: Einstimmiger Beschluss für Zuverdienstgrenzen-Regelung
Im Innenministerium ist man nach wie vor der Ansicht, dass für die Umsetzung der Zuverdienstgrenzen-Regelung ein einstimmiger Beschluss der Länder nötig ist. Bei einer weiteren Blockade Kärntens sei eine "rasche Lösung ausgeschlossen, bzw. generell ausgeschlossen".
(APA/Red)