Zuverdienstgrenze: Karner pocht auf Sonderstellung von Ukraine-Vertriebenen

Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) hat im Streit um die Zuverdienstgrenze für Ukraine-Vertrieben im Ö1-"Morgenjournal" deren rechtliche Sonderstellung betont.
Karner schlägt neues Modell für Zuverdienstgrenze bei Ukraine-Vertriebenen vor
Karner schlägt ein Modell vor, bei dem unterschieden werden soll, ob jemand in einer Privatunterkunft oder in einer organisierten lebt. Für jene, die in Privatquartieren untergebracht sind, soll für jeden Euro Zuverdienst über dem Freibetrag von 110 Euro 70 Cent einbehalten werden. 30 Cent dürfen sie behalten. Karner appelliert nun an die Länder, dem Vorschlag zuzustimmen.
Dass dies für alle Flüchtlinge gelten soll, wie wiederholt gefordert wurde, lehnt der Innenminister ab. Man dürfe nicht alles vermischen, "was nicht vermischt werden soll". Einerseits der Krieg am europäischen Kontinent, "hier helfen wir und hier müssen wir helfen", und auf der anderen Seite die neuerlich stark steigende Wirtschaftsmigration. Zudem verwies Karner auf die EU-Richtlinie für vorübergehenden Schutz für Vertriebene, die nach Kriegsbeginn in Kraft gesetzt wurde und eine rechtliche Sonderstellung der Ukraine-Flüchtlinge begründe.
Treffen im Bundeskanzleramt soll Lösungen finden
Diskutiert wird der Vorschlag Karners wohl heute Donnerstag bei einem von Flüchtlingskoordinator Michael Takacs organisierten Treffen im Bundeskanzleramt. Angesichts der Klagen von Helfern und Flüchtlingen über Probleme in der Versorgung hat Takacs Vertreter von Bundesländern, NGOs und beteiligten Bundesorganisationen eingeladen, um nach Lösungen zu suchen.
NEOS fordern für Ukraine-Vertriebene Zugang zur Mindestsicherung
NEOS-Abgeordnete Stephanie Krisper kritisierte anlässlich des Asylgipfels neuerlich, dass Österreich beinahe drei Monate nach Kriegsbeginn seinen Verpflichtungen immer noch nicht nachkomme. Geht es nach den NEOS, sollen ukrainische Familien zumindest Überbrückungshilfen aus dem Familienhärteausgleich bekommen und Asylberechtigten gleichgestellt werden. Dann wären sie nicht mehr auf die Grundversorgung angewiesen, sondern hätten Zugang zur Mindestsicherung.
(APA/Red)