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Flandern fordert freie Einreise für Jugendliche nach Österreich

Flandern fordert von Österreich freie Einreise für Jugendliche.
Flandern fordert von Österreich freie Einreise für Jugendliche. ©APA (Symbolbild)
Der belgische Landesteil Flandern fordert von Österreich die freie Einreise für Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren, die noch keine Booster-Impfund erhalten haben.

Das hat der flämische Regierungschef Jan Jambon mitgeteilt, wie belgische Medien berichten. Eine ähnliche Forderung Jambons ging auch an Italien.

"Die Unter-18-Jährigen an der Grenze zu blockieren, weil sie noch keinen Booster erhalten haben, ist, wie mit Kanonen auf Spatzen zu schießen - zumal jetzt, wo die (hochansteckende, aber mildere Anm.) Variante Omikron dominant ist", betonte der Politiker der national-konservativen N-VA, der früher auch Vizepremier und Innenminister Belgiens gewesen war. Die Einreiseeinschränkungen für diese Jugendlichen könnten "zu absurden Situationen führen", so Jambon.

Österreich verkürzt Gültigkeitsdauer der Impfung mit 1. Februar

Obwohl von Jambon nicht ausgesprochen, stand im Fokus seiner Kritik offenbar der Umstand, dass sowohl in Österreich, als auch in Italien die Gültigkeit der letzten Impfung mit 1. Februar 2022 von neun auf sechs Monate verkürzt wird. Dadurch verlieren viele Nicht-Drittgeimpfte ihren -Geimpften-Status und dürfen Einrichtungen mit 2G-Pflicht nicht mehr besuchen.

Kritik an Einreise für ungeboosterte Jugendliche

Was die Einreise betrifft, so müssen in Österreich alle Geimpften, die noch keinen dritten Stich erhalten haben, einen negativen PCR-Test vorlegen, um nicht in Quarantäne zu müssen. Wird der Test erst nach der Einreise durchgeführt, muss sich die betreffende Person bis zum Vorliegen des Ergebnisses absondern. Für Kinder unter zwölf Jahren, die mit Erwachsenen reisen, gilt die Verpflichtung zum Vorlegen eines Tests nicht.

Im Fall Italiens stehen sowohl Belgien als auch Österreich auf der sogenannten "Liste C", was bedeutet, dass für die freie Einreise die Vorlage eines "Grünen Passes" über Impfung bzw. Genesung sowie zusätzlich eines PCR- oder Antigen-Tests notwendig ist. Diese Verpflichtung gilt bereits ab dem Alter von sechs Jahren. In Sportanlagen - etwa auf Skipisten -, Freizeit- und Kultureinrichtungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Hotels sowie in den Innenräumen von Restaurants - gilt darüber hinaus jedoch die 2G-Pflicht (in Italien "Super Green Pass" genannt).

(APA/Red)

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