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Corona-Osterbilanz der Polizei: 2.246 Anzeigen und 380 Organmandate

Die Wiener Polizei hat derzeit damit zu tun, die Einhaltung der Coronavirus-Maßnahmen zu kontrollieren
Die Wiener Polizei hat derzeit damit zu tun, die Einhaltung der Coronavirus-Maßnahmen zu kontrollieren ©APA/HANS KLAUS TECHT (Sujet)
Die Polizei hat am Osterwochenende von Samstag bis einschließlich Montag österreichweit 2.246 Anzeigen und 380 Organstrafverfügungen wegen Verstößen gegen das Covid-19-Maßnahmengesetz ausgestellt.
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Das sagte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) bei der Regierungspressekonferenz zur aktuellen Coronavirus-Situation am Dienstag. "Die Menschen haben sich vorbildlich daran gehalten", betonte der Minister.

Bevölkerung auch zu Ostern dizipliniert

"Und das, obwohl der Druck an diesem Wochenende so hoch war, dass man Freunde, Verwandte besucht, sich trifft", sagte Nehammer. So sei die Zahl der Anzeigen im Vergleich zum vergangenen Wochenende zurückgegangen. Am 4. und 5. April habe es noch 2.295 Anzeigen gegeben.

"Das Osterwochenende, das hinter uns liegt, wird sicherlich im kollektiven Gedächtnis der Österreicherinnen und Österreicher, der Menschen, die in Österreich leben, sich tief verankern. Es war ein Osterwochenende, das wir in dieser Form allesamt noch nicht erlebt haben", betonte Nehammer. Er dankte auch allen Polizisten und den Mitarbeitern der Sicherheitsverwaltung sowie den Soldaten im Assistenzeinsatz. "Die Polizei ist der Partner der Menschen hier in Österreich", alle hätten die Maßnahmen "gemeinsam getragen". Gerade am vergangenen Wochenende sei darauf geachtet worden, dass der Sicherheitsabstand und die Ausgangsbeschränkungen eingehalten werden.

Anzeigen wegen Verstößen gegen das Covid-19-Maßnahmengesetz

Seit Inkrafttreten der Ausgangsbeschränkungen am 16. März - am Ostermontag waren es genau vier Wochen - wurden österreichweit 24.510 Anzeigen wegen Verstößen gegen das Covid-19-Maßnahmengesetz erstattet. Seit Samstag hat die Polizei die Möglichkeit, Organstrafmandate auszustellen. Verstöße gegen die Maskenpflicht - der sogenannten mechanischen Schutzvorrichtung - werden mit 25 Euro geahndet, andere Übertretungen, etwa das Nichteinhalten des Ein-Meter-Sicherheitsabstands zu Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, mit 50 Euro.

Vier Gründe, die Wohnung zu verlassen, bleiben gültig

380 Organmandate wurden diesbezüglich von Samstag bis Montag ausgestellt. Der Großteil erfolgte hier in der Bundeshauptstadt. In den andern Bundesländern werden die Polizisten erst diesbezüglich geschult, betonte das Innenministerium.

Nehammer betonte bei der Pressekonferenz einmal mehr, dass die Ausgangsbeschränkungen weiter in Kraft sind. Nach wie vor gebe es vier Gründe, warum die Wohnung verlassen werden darf. Das sei arbeiten gehen, einkaufen, sich um andere Menschen zu kümmern sowie Sport zu machen oder spazieren zu gehen, "bevor einem die Decke auf den Kopf fällt".

(apa/Red)

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