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Wiener Bundesgärten öffnen: Polizei wird verstärkt kontrollieren

Die Polizei wird die Einhaltung der Corona-Maßnahmen in den Wiener Bundesgärten verstärkt kontrollieren.
Die Polizei wird die Einhaltung der Corona-Maßnahmen in den Wiener Bundesgärten verstärkt kontrollieren. ©APA/HANS KLAUS TECHT
Ab morgen dürfen die Wiener Bundesgärten im Zuge der Maßnahmen-Lockerung wieder betreten werden. Die Polizei wird verstärkt die Einhaltung der Corona-Regeln kontrollieren und im Härtefall auch strafen.

Ab Dienstag, den 14. April, öffnen in Wien wieder die Bundesgärten. Damit sich die Besucher an die aktuell herrschenden Corona-Regeln halten - dazu zählt, zumindest einen Meter Abstand von anderen, nicht im Haushalt lebenden Personen zu halten -, wird es Kontrolle und Aufklärung geben.

Dazu wird die Polizei präsent sein. Unterstützung gibt es von den Parksheriffs, die etwa bei den Eingängen postiert werden.

Wiener Parksheriffs informieren bei Bundesgärten-Eingängen

"Wir werden das erste Mal auch Organe der Parkraumüberwachung einsetzen, weil die Kurzparkzonen ja aufgehoben sind", kündigte Landespolizeipräsident Gerhard Pürstl im Interview mit der ORF-Sendung "Wien heute" am Sonntagabend an. Und weiter: "Da gibt es eine Tätigkeit für diese Organe, dass sie aufklären können, die Bevölkerung sensibilisieren." Das sei ein Zugeständnis der Stadt Wien, "über das wir sehr dankbar sind, weil es eigenes Personal spart".

Zu den Aufgaben der Parksheriffs wird laut Polizei beispielsweise gehören, bei den Eingängen der Bundesgärten zu stehen und die Leute über die Abstandsvorschriften zu informieren.

Einhaltung der Maskenpflicht soll sich durch sozialen Druck einpendeln

Was die ebenfalls in Kraft tretende Maskenpflicht anbelangt, so ist Pürstl zuversichtlich, dass sich diese allein schon durch den sozialen Druck der Mitmenschen einspielen werde. "Ich denke, es werden schon die Blicke der anderen genügen, wenn jemand einsteigt, der keine Maske aufhat, dass dadurch schon das rechtskonforme Verhalten von alleine eintritt."

Ab Dienstag ist die Bedeckung von Mund und Nase nicht mehr nur in den schon bisher geöffneten Betrieben, wie die Super- und Drogeriemärkte, vorgeschrieben, sondern auch in den nunmehr aufsperrenden übrigen Geschäften sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Vorerst keine Strafen bei Verstößen

Die Polizei selbst will zunächst bei Verfehlungen einen Dialog führen. Eine Strafe soll es erst geben, "wenn es einfach nicht akzeptiert wird, wenn man mit Vorsatz gegen die Vorschriften handelt, andere gefährdet".

Insgesamt zog Pürstl eine positive Bilanz über das Osterwochenende. Bis Sonntagabend habe es rund 400 Anzeigen gegeben. Das seien im Schnitt sehr wenige - an den Tagen bzw. an den Wochenenden davor habe es viel mehr gegeben. "Es ist wirklich so, dass sich der allergrößte Teil an die Vorschriften hält. Es sind wenige Leute draußen zu sehen. Das hat uns auch erstaunt", berichtete der Landespolizeipräsident.

(APA/Red)

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