Masken gratis, Kosten müssen Handelsunternehmen tragen

Die Masken werden gratis ausgegeben werden, die Kosten müssen von den Handelsunternehmen getragen werden, hieß es am Montagnachmittag aus dem Kanzleramt gegenüber der APA.
Kunden können aber auch selbst Schutz mitbringen, hieß es aus dem Büro von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP).
Märkte müssen Nasen-Mundschutz anbieten
Die Supermärkte sind jedoch verpflichtet, diesen Nasen-Mundschutz anzubieten, sobald die Lieferkapazitäten sichergestellt sind, was innerhalb der kommenden Tage der Fall sein soll. Ob die Produkte wiederverwendbar sind, hänge von deren Beschaffenheit ab. Manche sind nur drei bis vier Stunden verwendbar, andere waschbar bzw. zur Desinfektion geeignet.

Zur Frage, ab wann die Maskenpflicht auch per Verordnung verpflichtend geregelt wird, hieß es, man werde in den nächsten Tagen genau beobachten, ab wann eine solche Verpflichtung der Handelsunternehmen von diesen auch "sinnvoll umsetzbar" ist. Ziel sei eine einheitliche Regelung für alle in der Branche. Fix sei, dass man in keinen Markt hineinkommen wird, wenn man sich weigert, die angebotenen Masken anzunehmen.
Eine mögliche Ausweitung auf andere Bereiche wäre erst ein weiterer Schritt, in einem ersten soll in den Supermärkten eine Veränderung erreicht wurde.
Anzahl der Kunden wird begrenzt
Die angekündigten Regelungen betreffend der Begrenzung der Anzahl der Kunden im Geschäft werde wie andere noch im Detail ausgearbeitet. Im Gesundheitsministerium wird derzeit eine Verordnung ausgearbeitet, mittels der eine konkrete Zahl von Menschen pro Quadratmeter festgelegt werden soll. Sobald die Obergrenze erreicht ist, darf das Geschäft dann nur mehr betreten werden, wenn jemand herauskommt. Die Einhaltung wird von den Handelsunternehmen zu kontrollieren sein.
Verordnung über Home Office
Auch zur Regelung, wonach gefährdete Personengruppen verpflichtend ins Home Office zu schicken oder alternativ freizustellen sind, wird es eine Verordnung des Gesundheitsministeriums geben. Details dazu sollen demnächst vorliegen. Die Personengruppe werde vom Gesundheitsministerium auf Basis von Alter und Vorerkrankungen genau definiert, hieß es.
Schließung von Hotels
Ebenfalls via Verordnung geregelt werden wird die Schließung von Hotels, Pensionen und anderen Beherbergungsbetrieben zu touristischen Zwecken. Weitergehen soll die laufende Info-Kampagne "schau auf dich, schau auf mich".
(APA)