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Doppelmord in Wien-Meidling: Prozess-Neuauflage nach Freispruch

Beim Prozess in Wien
Beim Prozess in Wien ©APA
In der Erstauflage der Verhandlung wurde er freigesprochen - Ende August muss sich ein 47-jähriger Mann nun aber erneut für den Doppelmord an einer Pensionistin und einer Haushälterin in Meidling verantworten, der im Juni des Vorjahres geschah. Es läge ein Irrtum der Geschworenen vor, wie es hieß.
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Am 29. August steht der 47-jährige Andreas B. neuerlich wegen der Anklage des Doppelmordes in Meidling vor einem Wiener Schwurgericht. Der 16-fach Vorbestrafte war im vergangenen April in einem aufsehenerregenden Verfahren vom Vorwurf freigesprochen worden, gemeinsam mit seinem Bekannten Martin Sch. (35) eine 88-jährige Pensionistin und ihre 54 Jahre alte Heimhelferin in räuberischer Absicht erstochen zu haben.

Komplize erhielt “lebenslang”

Während Sch. im Straflandesgericht von den acht Geschworenen mit deutlicher Mehrheit (7:1 Stimmen) schuldig erkannt und zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, wurde B. mit dem knappest möglichen Abstimmungsverhältnis (4:4 Stimmen) freigesprochen. Die drei Berufsrichter setzten darauf in seinem Fall den Wahrspruch wegen Irrtums der Geschworenen aus.

Nun muss sich ein völlig neu zusammengesetzter Schwurgerichtshof unter Vorsitz von Richter Ulrich Nachtlberger mit dem Fall um den Doppelmord in Meidling auseinandersetzen. Martin Sch., der gegen die über ihn verhängte Höchststrafe Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung eingelegt hatte, ist diesmal als Zeuge geladen. Vermutlich wird er sich aber der Aussage entschlagen, da das Verfahren gegen ihn noch nicht abgeschlossen ist – es gibt noch keinen Termin für die Berufungsverhandung – und er sich nicht selbst belasten muss. Anders als Angeklagte sind Zeugen zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet.

Der Doppelmord in Wien-Meidling

Als die Heimhelferin am 22. Juni gegen 11.30 Uhr nach getaner Arbeit die Wohnung der 88-Jährigen in der Böckhgasse in Meidling verlassen wollte, wurde unmittelbar nach dem Öffnen der Tür mit einem Faustschlag attackiert, der einen Nasenbeinbruch zur Folge hatte. Die 54-Jährige taumelte zurück in die Wohnung und versuchte ins Schlafzimmer zu flüchten, als einer der beiden Täter mit einem Messer auf sie einzustechen begann.

Gezählte 19, teils mit äußerster Wucht geführte Stiche trafen Halina H. Als sie zu Boden stürzte, wurde sie noch mit Fußtritten und Schlägen traktiert. Sie hatte ebenso keine Überlebenschance wie Stephanie V., die der Anklage zufolge vom zweiten Angreifer in der Küche mit 14 Messerstichen zu Tode gebracht wurde.

Spielsüchtige wollten Geld und Schmuck

Im Stauraum einer Eck-Sitzbank fanden die Eindringlinge Bargeld und zudem ein Goldcollier, Ringe und weiteren Schmuck der Wohnungsinhaberin. Darin erblickt Staatsanwalt Christian Walzi das Motiv für die Bluttat in Meidling: Der Sohn der 88-Jährigen soll im Cafe “Magaluf” auf der Wienerbergstraße im angeheiterten Zustand regelmäßig über einen hohen Bargeld-Betrag berichtet haben, den seine Mutter daheim aufbewahre.

Die Angeklagten Andreas B. und Martin Sch. waren Stammgäste im “Magaluf”, finanziell angeschlagen und laut Anklage der Spielsucht verfallen. Sie sollen sich daher zu einem Raubüberfall entschlossen haben.

DNA überführte Verdächtige

Andreas B. und Martin Sch. beteuerten vor Gericht, sie hätten sich nicht am Tatort in Meidling befunden. Allerdings wurde im Eingangsbereich der Wohnung ein Zigarettenstummel sichergestellt, der eindeutig Andreas B. zugeordnet werden konnte: 17 von 17 DNA-Merkmalen stimmten mit denen des 16-fach vorbestraften Mannes überein.

Bei Martin Sch. wurden wiederum im Zuge einer Hausdurchsuchung ein Gürtel und eine Jeans sichergestellt, an denen die Ermittler der Polizei in einem Vortest – dem sogenannten Blue Star-Verfahren – stark positive Anzeichen auf fremde DNA-Spuren – vermutlich Blut – entdeckten. Eine Gutachterin überprüfte die verdächtigen Gegenstände und landete aufschlussreiche Treffer: An der Gürtelschnalle wurden DNA-Merkmale nachgewiesen, die eindeutig der in Meidling umgekommenen Heimhelferin nachgewiesen werden konnte.

(apa/red)

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