Die zwei Männer beteuern, sie hätten sich nicht am Tatort – einer Gemeindebau-Anlage in der Böckhgasse – befunden. Wie DNA-Expertin Stein ausführte, wurde allerdings im Eingangsbereich der Wohnung ein Zigarettenstummel sichergestellt, der eindeutig Andreas B. zugeordnet werden konnte: 17 von 17 DNA-Merkmalen stimmten mit denen des 16-fach vorbestraften Mannes überein.
Durch DNA-Spuren belastet
Bei Martin Sch. wurden wiederum im Zuge einer Hausdurchsuchung ein Gürtel und eine Jeans sichergestellt, an denen die Ermittler der Polizei in einem Vortest – dem sogenannten Blue Star-Verfahren – stark positive Anzeichen auf fremde DNA-Spuren – vermutlich Blut – entdeckten. Stein überprüfte die verdächtigen Gegenstände und landete aufschlussreiche Treffer: An der Gürtelschnalle wurden DNA-Merkmale nachgewiesen, die eindeutig der umgekommenen Heimhelferin nachgewiesen werden konnte.
Zudem förderte Stein am Gürtel und an der Hose Mischspuren zutage, wobei das Hauptprofil zweifelsfrei zu Martin Sch. passt und das Nebenprofil mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auf Halina H. hindeutet. Es sei um 2,8 Billionen mal wahrscheinlicher, dass die Nebenspur von ihr und nicht von einer bisher unbekannten Frau stammt, bemerkte Stein.
Prozess um Doppelmord nähert sich dem Ende
Die Verteidiger Marcus Janusche und Normann Hofstätter hielten dem entgegen, bei diesen Resultaten handle es sich um keinen Schuldbeweis. Andreas B. behauptet, in seinem Stammlokal – dem Cafe “Magaluf” auf der Wienerbergstraße – müsse jemand die Reste einer von ihm gerauchten Zigarette mitgenommen und den Stummel bewusst am Tatort hinterlassen haben, um eine falsche Spur auf ihn zu lenken. Die dazu zeugenschaftlich vernommene Lokalbesitzerin erklärte, dies wäre – sollte es dazu gekommen sein – vermutlich niemandem aufgefallen: “Man kann auch Bierflaschen mitnehmen, das wär’ überhaupt kein Problem.”
Der Zweitangeklagte versuchte das Gericht (Vorsitz: Eva Brandstetter) davon zu überzeugen, die innigen Begrüßungen im Cafe “Magaluf” wären Schuld an den Spuren der Heimhelferin an seiner Bekleidung. Der wahre Täter habe ihn offenbar herzlich begrüßt, ihm dabei womöglich auf den Gürtel gegriffen bzw. diesen gestreift und damit die fremde DNA übertragen.
Zur Mittagszeit war das Beweisverfahren formell abgeschlossen. Nach den Schlussvorträgen von Staatsanwalt und Verteidigung zogen sich die Geschworenen zur Beratung über die Schuldfrage zurück. Für die Angeklagten geht es um zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft. (APA)