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Axt-Attacke auf Autofahrer: Wiener erhielt Freispruch wegen Notwehr

Mit dieser Axt soll sich der Autofahrer aus Wien nur gewehrt haben
Mit dieser Axt soll sich der Autofahrer aus Wien nur gewehrt haben ©BPD Wien
Mit einem möglicherweise etwas unerwarteten Urteil ging am Mittwoch der Prozess gegen einen Wiener Autofahrer zuende, der Ende Mai auf seinen Kontrahenten mit einer Axt losging. Der Mann wurde wegen Notwehr freigesprochen.
Strafantrag gegen Angreifer
Axt-Angriff in Favoriten
"Es war Notwehr"

Jener Wiener Autofahrer, der am 27. Mai 2012 in Wien-Favoriten einen anderen Verkehrsteilnehmer nach einem Disput mit einer Axt attackiert und am Kopf verletzt hatte, ist am Mittwoch in seinem Prozess im Wiener Straflandesgericht freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten versuchte absichtliche schwere Körperverletzung angekreidet. Richterin Marion Zöllner billigte dem 33-jährigen Mann zu, in Notwehr gehandelt zu haben, wobei sie sich auf die Aussage von zwei unbeteiligten Zeugen stützte.

Der Vorfall mit der Axt in Favoriten

Der Attacke war ein “Duell” der beiden Autofahrer auf der Triester Straße vorangegangen Die Zeugen hatten angegeben, der Angeklagte wäre auf der Raxstraße in Wien-Favoriten zunächst vom einem anderen Lenker, mit dem er sich zuvor auf der Triester Straße wechselseitige Überhol-, Abdräng- und abrupte Bremsmanöver geliefert hatte, dessen 16-jährigem Sohn und 18 Jahre alten Neffen angegriffen worden. Dies legten die beiden Lenker offenbar  jeweils als Provokation des Gegners aus.  Schließlich brachte der 33-Jährige den anderen auf der Raxstraße mit einer Vollbremsung zum Stoppen.

Wie nun zwei unbeteiligte Zeugen im Grauen Haus schilderten, die sich nach Medienberichten über den Zwischenfall bei der Polizei gemeldet hatten, sprangen aus dem hinteren Auto zwei Jugendliche – der 16 Jahre alte Sohn sowie der 18-jährige Neffe des Lenkers – aus dem Wagen, wobei der 16-Jährige gleich auf den Angeklagten losgegangen sein soll. Schließlich sollen sie zu dritt auf den 33-Jährigen eingeschlagen und diesen zu Boden gebracht haben.

“Die haben aufeinander eingeprügelt wie irre. Ich habe gehupt. Ich habe geschrien, ob die wahnsinnig sind. Die erschlagen den. Der hat eh schon geblutet. Ich war ganz fix und foxi”, gab eine 42-jährige Frau im Zeugenstand zu Protokoll. Erst danach sei die Axt ins Spiel gekommen – angeblich auf Zuruf des Angeklagten an seine zu diesem Zeitpunkt noch im Pkw sitzende Freundin, die er aufforderte, diese aus dem Kofferraum zu nehmen und ihm zu bringen.

Wiener habe “nur herumgefuchtelt”

“Obwohl Sie die Sache provoziert haben, bin ich der Meinung, dass Sie in Notwehr gehandelt haben”, stellte die Richterin nach fast vierstündige Verhandlung fest. Es liege auch keine Notwehrüberschreitung vor, zumal ein weiterer Zeuge des Geschehens erklärt hatte, der Angeklagte habe mit der Axt “nur herumgefuchtelt”, aber nicht heftig hingeschlagen. Laut Gerichtsmediziner Christian Reiter war diese Darstellung mit der eingetretenen Verletzung in Einklang zu bringen.

Der von Verteidiger Rudolf Mayer vertretene 33-Jährige, der sich seit dem Vorfall in U-Haft befunden hatte, wurde noch am Mittwochnachmittag auf freien Fuß gesetzt. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung zu dem Urteil gegen den Mann ab, der die Axt geführt hatte.

(apa/red)

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