Es gebe sogar im sozialen Netzwerk Facebook eine ALF-Gruppe mit rund 20.000 Fans. Auch in Großbritannien zu Haftstrafen verurteilte und im Strafakt genannte englische Aktivisten seien trotz mancher Straftaten Sympathieträger, meinte er.
Auch ein von der Richterin vorgetragenes Schreiben einer Angeklagten über ihre Entwicklung hin zur ALF (u.a. beschrieb sie, wie sie auf eigene Faust ein Fast Food-Lokal ausspionierte) sei der beste Beweis dafür, dass es sich bei den Taten nicht um eine kriminelle Organisation handle, sondern um einzelne Personen. “Ich würde sagen: Case Closed”, schloss Balluch.
Man müsse, laut Balluch bereit sein, zu töten oder zu sterben
Die Richterin hielt Balluch mehrere auf seinem Server sichergestellte Mails vor, in denen u.a. Demonstrationen und Sachbeschädigungen beschrieben wurden und festgehalten wurde, dass man zum Erreichen der Ziele bereit sein müsse, andere zu töten oder selbst zu sterben. Der Erstangeklagte verteidigte sich damit, dass er nicht alle diese Mails selbst geschrieben, sondern zu Recherchezwecken für sein Buch aus England bestellt habe. Zitiert habe man aus Tausenden Schreiben nur jene, “die mich besonders böse darstellen”.
Er selbst und der VGT hätten niemals Bekennerschreiben zu Straftaten in Österreich verfasst oder mit diesen sympathisiert, sondern maximal per Mail weitergeleitet oder zur Diskussion in Foren gestellt. Ein Schreiben, das ihm die Anklage zuordne, habe er mit Sicherheit nicht verfasst, weil in einem das Wort “tierisch” verwendet wurde, das er in anderen Schriften nachweislich für abwertend hält und daher nicht verwenden würde. Ein weiteres könne er nicht geschrieben haben, weil er sich zum fraglichen Zeitpunkt nachweislich über eine Woche auf einer Skitour befunden habe, erklärte Balluch.
Anschlag mit Buttersäure auf Kleider Bauer
Aussagen im Fadinger Forum, wie die von Arleth vorgehaltene Verharmlosung eines Buttersäure-Anschlags auf eine Kleider Bauer-Filiale in Graz, wären “im geschützten Raum” getroffen worden, unter Personen die sich vertrauen und die wüssten, dass der andere nicht kriminell sei, erklärte Balluch. Außerdem seien sie aus dem Zusammenhang gerissen. Bei den Unterhaltungen handle es sich um einen “Internet-Stammtisch”, bei dem Bekannte plaudern. Anweisungen habe er nicht gegeben, betonte er.