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78-jährigen Wiener ausgenommen: Zwei Jahre Haft

Der Antrag auf Bewährung wurde vom Gericht abgelehnt.
Der Antrag auf Bewährung wurde vom Gericht abgelehnt. ©APA
Eine amtsbekannte Schwindlerin, die einen 78-jährigen Wiener um 100.000 Euro erleichtert haben soll, wurde heute verurteilt. Sie muss für zwei Jahre hinter Gitter.
26-Jährige entlockte Pensionisten 100.000 Euro.

Teuer zu stehen gekommen ist einem 78-jährigen Wiener die Begegnung mit einer um 51 Jahre jüngeren Frau, die er im vergangenen Frühjahr in einer Bäckerei kennengelernt hatte. Die junge Slowakin schaffte es, dem Pensionisten innerhalb von acht Monaten 100.000 Euro herauszulocken. “Jetzt bin ich bankrott”, jammerte der Mann am Dienstag am Landesgericht, wo die einschlägig vorbestrafte Schwindlerin verurteilt wurde.Ein Schöffensenat (Vorsitz: Gerald Wagner) verhängte über die 27-Jährige zwei Jahre unbedingt. Zusätzlich wurde eine offene Bewährungsstrafe von 15 Monaten widerrufen. Die Frau war im Juli 2017 vom Landesgericht für Strafsachen wegen eines ähnlich gelagerten Sachverhalts verurteilt worden. Auch damals war ihr ein älterer Mann auf den Leim gegangen.

Beim Kaffeetrinken angesprochen

Die 27-Jährige hatte den Pensionisten beim Kaffeetrinken in einer Bäckerei in Wien-Landstraße angesprochen. Sie klagte ihm ihr Leid, berichtete von einer finanziellen Klemme und meinte, sie würde dringend 200 Euro benötigen. Er überließ ihr den erwünschten Betrag – im Vertrauen darauf, dass sie die Summe zurückzahlen werde. Das geschah nicht. Es kam allerdings bis Anfang Dezember zu etlichen weiteren Treffen, zu denen der 78-Jährige immer wieder Geld mitnahm.

78-Jähriger wollte helfen

“Ich war nicht verliebt. Ich wollte helfen”, verriet der 78-Jährige am Landesgericht. Die Schwindlerin hätte ihm Todesfälle im Familienkreis, überbordende Begräbniskosten, teure Spitalsaufenthalte und nicht finanzierbare Behandlungen plötzlich erkrankter Angehöriger vorgemacht. In Wahrheit benötigte die Mutter von zwei halbwüchsigen Buben, die bei der Verhandlung teilweise schluchzend in der ersten Zuschauerreihe saßen, Geld zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts. Sie war halbtags als Putzfrau beschäftigt.

“Ich bin schuldig”, meinte die Angeklagte. Mehr wollte die von Verteidiger Nikolaus Rast vertretene Frau nicht sagen: “Ich bin so nervös.” Mit dem Geld habe sie vor allem die Renovierung ihres Hauses finanziert: “Und ich habe auch die Taufe der Kinder gemacht.”

35 Mal Geld übergeben

Auf die formelle zeugenschaftliche Einvernahme des 78-Jährigen wurde im Hinblick auf die geständige Verantwortung der Angeklagten verzichtet. Daraufhin setzte sich der rüstige Pensionist unter die Zuhörer und schilderte anwesenden Journalisten bereitwillig, was ihm widerfahren war. Immer wieder fixierte er die Angeklagte, zischte ihr “Unfassbar!” und “Unwahrscheinlich!” zu. “Wo ist das Geld hingekommen? Ich will wissen, wo das Geld ist!”, rief er schließlich. Als er keine Antwort erhielt, wandte er sich an die Journalisten: “Hat’s damit den Doktor Rast zahlt?”

Exakt 35 Mal hatte sich der Mann dazu hinreißen lassen, der jungen Frau bei Treffen Geldbeträge persönlich in die Hand zu drücken oder Überweisungen in die Slowakei vorzunehmen. Es kam sogar dazu, dass er mit Geldkuverts zum Busbahnhof ging, wo er ihren Anweisungen Folge leistete und die Beträge Busfahrern aushändigte. Diese stellten der Slowakin bzw. ihrer Familie die “Geldspritzen” dann zu.

Tumult im Gericht

Während der Verteidiger und der Staatsanwalt mit dem Urteil einverstanden waren, sorgte der Verfahrensausgang im Publikum für erhitzte Gemüter. Nach Schluss der Verhandlung kam es zwischen Angehörigen der Slowakin und anderen Prozessbeobachtern zu tumultartigen Szenen. “Da sind richtig die Fäuste geflogen. Sogar Frauen haben sich ins Getümmel geworfen”, berichtete Rechtsanwalt Werner Tomanek der APA, der in dem Verfahren die Interessen des 78-Jährigen vertreten hatte.

(APA/red)

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