AA

3G-Regel gilt für Italien-Einreisende aus der EU

Seit 1. Februar gelten neue Corona-Regeln für Reisende nach Italien.
Seit 1. Februar gelten neue Corona-Regeln für Reisende nach Italien. ©REUTERS
Wer aus anderen EU-Staaten in Italien einreist, braucht seit 1. Februar entweder einen negativen Corona-Test, einen Impfnachweis oder eine Bescheinigung, genesen zu sein.

In Italien gelten seit Dienstag weitere Corona-Regeln, die auch Reisende betreffen. Zuvor galt wegen der grassierenden Omikron-Variante für alle - egal, ob geimpft oder genesen - auch eine Testpflicht. Ungeimpfte mussten fünf Tage in Quarantäne.

Getestet, genesen, geimpft: Neue Corona-Regeln für Italien-Reisende

Seit Anfang Jänner hat Italien eine Corona-Impfpflicht für Menschen, die älter als 50 Jahre sind. Nun müssen Ungeimpfte dieser Altersgruppe eine Strafe von 100 Euro bezahlen, wenn sie erwischt werden. Vom 15. Februar an können sie auch nicht mehr an ihren Arbeitsplatz: Dort gilt dann die 2G-Regel - also geimpft oder genesen.

Änderungen gibt es auch beim Einkaufen. Am Dienstag trat für Geschäften, die nicht zum täglichen Bedarf gehören, die 3G-Regel in Kraft. In Buchhandlungen, Banken oder Ämtern braucht man also zumindest einen negativen Test. Ausgenommen sind etwa Supermärkte oder Apotheken.

Corona-Neuinfektionen in Italien gingen zuletzt zurück

In dem Land mit rund 60 Millionen Einwohnern sind fast 81 Prozent der Gesamtbevölkerung gegen Covid-19 geimpft. Die täglichen Corona-Fallzahlen gingen zuletzt zurück. Am Montag meldeten die Behörden rund 57.700 Neuinfektionen und annähernd 350 Virus-Tote.

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Chronik
  • 3G-Regel gilt für Italien-Einreisende aus der EU
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen