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365 Euro-Weihnachts-Gutscheine möglich: Steuerbefreiung angekündigt

Maurer und Wöginger erläuterten die Option von steuerfreien Gutscheinen anstatt Weihnachtsfeiern für Mitarbeiter
Maurer und Wöginger erläuterten die Option von steuerfreien Gutscheinen anstatt Weihnachtsfeiern für Mitarbeiter ©APA/HELMUT FOHRINGER
Heimische Unternehmen sollen im Corona-Jahr 2020 nicht nur Weihnachtsfeiern und andere Firmenfeste von der Steuer absetzen können, sondern auch Gutscheine, die sie statt der Feier an ihre Beschäftigten ausgeben.
Vorschlag: 500 Euro für alle
Coronakrise: Viele Weihnachtsfeiern fallen flach

Das haben die Klubchefs der Regierungsparteien, August Wöginger (ÖVP) und Sigrid Maurer (Grüne), am Dienstag in einer Pressekonferenz angekündigt.

Steuerbefreiung für Weihnachts-Gutscheine angekündigt

"Wir haben derzeit im Einkommensteuergesetz geregelt, dass ein Unternehmen für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 365 Euro pro Jahr für Firmenfeiern, Weihnachtsfeiern, Sommerfeste sozusagen steuerlich absetzen kann. Und dieser Betrag ist auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steuerbefreit", erklärte Wöginger.

Heuer sollen die Betriebe auch Gutscheine an ihre Mitarbeiter verteilen können, wobei "sowohl die Steuerbegünstigung beim Unternehmen aufrecht bleibt als auch die Steuerfreiheit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter". Die zusätzliche steuerliche Absetzbarkeit für Sachaufwendungen in Höhe von 186 Euro bleibe von der jetzigen Maßnahme unberührt weiter bestehen.

Keine Weihnachtsfeiern - Gutscheine könnten Handel unterstützen

Gerade in Zeiten, "wo dezidiert keine Weihnachtsfeiern stattfinden können", komme das sowohl den Unternehmen, als auch den Arbeitnehmern und dem Handel zugute, sagte Wöginger und appellierte an die Firmen, mit den Gutscheinen die regionale Wirtschaft zu unterstützen.

"Selbstverständlich können und sollen die Gutscheine auch für die Gastronomie und die Hotellerie, die besonders gelitten hat in dieser Krise, verwendet werden", sagte Maurer. Auch sie appellierte an die Unternehmen, mit den Gutscheinen die regionalen Betriebe zu unterstützen, gesetzlich könne man das aber nicht festlegen.

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(APA/Red)

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