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35-Jähriger würgte Patient im Wiener AKH: Einweisung

Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig. ©APA (Sujet)
Ein 35-Jähriger, der an einer ausgeprägten schizoaffektiven Psychose leidet, hat im Juni einen Patienten im Wiener AKH gewürgt. Er wollte dadurch den Teufel vertreiben. Der Mann wurde in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Zu einer gefährlichen Situation ist es am 11. Juni 2018 im Garten des Wiener Allgemeinen Krankenhauses (AKH) gekommen. Ein auf der Abteilung für Psychiatrie untergebrachter 35-Jähriger setzte sich zu einem jungen Patienten auf eine Bank, bat zunächst um eine Umarmung und begann – nachdem er diese erhalten hatte – den 21-Jährigen zu würgen. Am Mittwoch wurde die Sache am Landesgericht verhandelt.

Junger Patient im AKH gewürgt: “Wollte Teufel vertreiben”

“Ich habe den Teufel vertreiben wollen”, schilderte der 35-Jährige einem Schöffensenat. Er habe sich mit dem jungen Mann unterhalten: “Ich habe irgendwann den Eindruck gewonnen, dass er der Teufel ist. An seinen Augen.” “Sie haben das Böse gesehen”, versetzte sich Richter Christian Böhm in die Situation des Akademikers. Der Betriebswirt bejahte: “Da bin ich rübergegangen und hab’ ihn letzten Endes gewürgt. Ich wollte dem Teufel einen Schrecken einjagen. Ziel wäre es gewesen, den Teufel zu verscheuchen.”

Der an sich hochintelligente 35-Jährige leidet an einer ausgeprägten schizoaffektiven Psychose. Der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann stufte ihn als zurechnungsunfähig und damit nicht schuldfähig ein. Er empfahl dem Gericht, den Mann, dessen Erkrankung sich 2015 manifestiert hatte, in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen, sollte eine entsprechende, vom Gesetz geforderte Anlasstat vorliegen.

35-Jähriger wurde in Anstalt eingewiesen

Davon ging der Senat aus, der das Würgen als versuchte schwere Körperverletzung qualifizierte, obwohl der 21-Jährige zuvor als Zeuge versichert hatte, ihm sei “nicht wehgetan” worden. Er habe zwar “gemerkt, dass er mich erwürgen will”. Er habe den Angreifer aber abwehren können: “Er hat mich nicht wirklich verletzt.”

Die vom Senat ausgesprochene Unterbringung im Maßnahmenvollzug ist bereits rechtskräftig. Verteidiger Rudolf Mayer verzichtete auf Rechtsmittel. Mayer legte jedoch Wert auf die Feststellung, das sich sein Mandant selbst zur Behandlung ins AKH begeben hätte, nachdem er von einem anderen Spital nach eineinhalbwöchigem stationären Aufenthalt entlassen worden sei.

Der psychisch Kranke sei dort nicht mehr als gefährlich angesehen worden. “Er hat aber das Gefühl gehabt, dass er sich verändert, obwohl er seine Medikamente genommen hat. Er hat sich deswegen selber eingewiesen. Mein Mandant ist nicht nur vernünftig, er ist auch krankheitseinsichtig”, betonte der Verteidiger.

(APA/Red)

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