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34-Jähriger wegen Mordversuchs zu elf Jahren Haft verurteilt

Der Angeklagte wurde am Dienstag verurteilt.
Der Angeklagte wurde am Dienstag verurteilt. ©Neumayr/BP
Ein 34-jähriger Angeklagter ist am Dienstag bei einem fortgesetzten Prozess in Salzburg wegen Mordversuchs an seiner 47-jährigen Freundin zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Die von der Staatsanwaltschaft vorgeworfene versuchte Vergewaltigung wurde nicht angenommen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Mann, der laut Verteidiger psychisch schwer krank ist, bekannte sich nicht schuldig.
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Der gelernte Bäcker hatte erklärt, dass er sich an den Übergriff in der Nacht auf 8. März in der Wohnung seiner Freundin im Oberpinzgau nicht erinnern könne. Er habe zuvor mindestens zehn Flaschen Bier und zwei Beruhigungstabletten zum “Abschalten” wegen seiner schlechten Stimmung genommen.

Freundin lehnte Geschlechtsverkehr ab

Laut Staatsanwältin Barbara Fischer war der türkische Staatsbürger nach einem Lokalbesuch gegen 4.00 Uhr zu seiner Freundin zurückgekehrt, die im Bett schlief. Er habe sie mit den Füßen gegen die Oberschenkel und Knie getreten, ihr einen Polster gegen das Gesicht gedrückt und sie gewürgt, als sie einen Geschlechtsverkehr abgelehnt habe, schilderte Fischer. Der Mann habe erst von der Frau abgelassen, als sie ihn in den Unterarm gebissen habe. “Sie hat Todesängste ausgestanden.” Das Opfer flüchtete zu Nachbarn, diese verständigten die Einsatzkräfte.

Angeklagte hatte 1,24 Promille Alkohol im Blut

Die Salzburgerin erlitt ein Würgetrauma, Prellungen am Oberschenkel, eine Abschürfung am Hals sowie Hämatome hinter den Ohren und an den Knien. Zudem leide die Frau immer noch an einer psychischen Folgestörung, sagte der Rechtsanwalt der Pinzgauerin. Neuro-Psychiater Ernst Griebnitz attestierte dem Angeklagten zwar eine kombinierte Persönlichkeitsstörung, er hielt ihn aber zur Tatzeit für zurechnungsfähig. Eine tief greifende Bewusstseinstörung schloss Griebnitz aus. Einem Gutachten zufolge hatte der 34-Jährige 1,24 Promille Alkohol im Blut.

Sowohl die Staatsanwältin als auch der Angeklagte haben nach der Urteilsverkündung Bedenkzeit genommen.

(APA)

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