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2G-Pflicht in Skiliften: FPÖ beschwert sich bei VfGH

Die 2G-Regel in Skiliften ist Thema.
Die 2G-Regel in Skiliften ist Thema. ©APA/Barbara Gindl (Symbolbild)
Die Tiroler FPÖ wendet sich in Sachen 2G-Pflicht in Skiliften mit einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof (VfGH).
Skigebiete gut besucht

Zudem forderte der blaue Tourismussprecher im Landtag, Alexander Gamper, den Tiroler Skilehrerverband dazu auf, die Impfpflicht bei der Ausbildung zurückzunehmen. Die für Februar angekündigte allgemeine Impfpflicht hielt er in einer Pressekonferenz am Montag in Innsbruck für einen "großen Bluff".

Appell von FPÖ-Landesabgeordnetem

"Bitte lasst euch nicht narrisch machen", appellierte der Landesabgeordnete an die "zutiefst Verunsicherten". In der freiheitlichen Partei würden viele Menschen "daran arbeiten, die drohende Impfpflicht zu bekämpfen". "Es wird juristischen Widerstand der freiheitlichen Partei geben", versicherte auch FPÖ-Parteimitglied Michael Schilchegger, der als Verfassungsjurist in Linz tätig ist, und zur Pressekonferenz zugeschaltet war.

Beschränkung auf geimpfte Skilehrer

Der Tiroler Skilehrerverband hatte - wie auch andere Landesverbände mit Ausnahme Vorarlbergs - auf "Weisung" des Präsidenten des Österreichischen Skischulverbandes, Richard Walter, nur mehr geimpfte Skilehrer zu Ausbildungskursen zugelassen. Diese Impfpflicht müsse zurückgenommen werden, forderten die beiden Freiheitlichen. "Der Österreichische Skischulverband ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft und keine private Vereinigung. Es gibt keine gesetzliche Grundlage für eine Impfpflicht", argumentierte der Jurist Schilchegger. Man habe sich per Brief mit einem Ultimatum an den Landesskilehrerverband gewandt, erklärte er. Die FPÖ werde je nach Antwort auch rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.

2G-Regel in Skiliften: FPÖ wandte sich an VfGH

Gegen die 2G-Regel in Skiliften und Seilbahnen hat die FPÖ indes nun den VfGH angerufen. Als "völlig ungeeignete Maßnahme" in der Pandemie-Bekämpfung bezeichnete Schilchegger die Regel, die per Covid-Schutzmaßnahmenverordnung mit 15. November in Kraft getreten war. Nicht nachvollziehen konnte der Jurist die Tatsache, dass Tests nicht mehr ausreichen würden, um zu belegen, dass ein Mensch "gesund und nicht ansteckend ist" - wohingegen dies bei Geimpften und Genesenen "gar nicht gesichert" sei.

Schilchegger verwies auf die Tatsache, dass PCR-Tests noch immer als der wissenschaftliche "Gold-Standard" gelten würden. Außerdem sei für ihn nicht nachvollziehbar, warum Antikörpernachweise im Blut der 2G-Regel nicht entsprächen. Ferner dürften Seilbahnen "nicht anderen Regeln unterworfen werden als andere Massenbeförderungsmittel wie etwa Straßenbahnen oder Busse" - zumal die Beförderungszeit geringer ausfalle, Abstandsregeln eingehalten werden könnten und sich die Menschen oft im Freien aufhalten würden.

2G-Regel für Schilchegger "etwas Unehrliches"

Die 2G-Regel sei "etwas Unehrliches", fand Schilchegger - eine Vorgabe, die "nicht mehr im Einklang mit dem Gesetz und der Wissenschaft" stehe und nur das "versteckte Ziel" verfolge, die Impfrate zu erhöhen. Eine 2G-plus-Regel sei hingegen "verfassungsrechtlich sicher besser zu argumentieren" und schwerer anfechtbar, befand er und forderte: "Ich möchte geordnete und nachvollziehbare Regeln mit FFP2-Maskenpflicht und Tests."

Gamper schlug in dieselbe Kerbe und verwies zusätzlich auf den "Riesenschaden" für den Tourismus und ausländische Gäste, die sich ob der geltenden Regeln "krumm lachen" würden. Durch 2G würde "ein Großteil der skiwilligen Einheimischen und Gäste" weggesperrt und den Kindern die "Möglichkeit genommen, sich am Berg auszutoben", unterstrich Gamper.

(APA/Red)

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