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2G ab 8. November in Österreich: Die Regeln im Detail

Ab 8. November gilt in Österreich 2G.
Ab 8. November gilt in Österreich 2G. ©APA/HANS KLAUS TECHT
Geimpft oder genesen - ab Montag, den 8. November 2021, gilt in beinahe allen Lebensbereichen die 2G-Regel in Österreich. Alle Infos zur verschärften Corona-Maßnahme lesen Sie hier.
2G in Österreich fix

Mehr oder weniger nur noch in den Handel oder zur Arbeit kann man auch mit einem negativen Corona-Test oder "ohne G". Im Folgenden die neuen 2G-Regeln, so weit sie schon vor Vorlage der dazu gehörigen Verordnung (am Wochenende) klar sind.

Was gilt als 2G?

Was Genesene angeht, dürfte es beim alten Modus bleiben. Die Genesung darf demnach nicht mehr als sechs Monate zurückliegen. Als geimpft gelten Personen, deren zweite Immunisierung nicht mehr als neun Monate zurückliegt. Für Kurzentschlossene gibt es eine Übergangsfrist. Wer sich jetzt gegen das Coronavirus impfen lässt, kann mit einem PCR-Test vier Wochen lang auch 2G-Bereiche besuchen. Danach muss aber der zweite Stich erfolgen. Eine weitere Sonderregel gilt für jene, die mit dem ursprünglich als Einmal-Impfstoff konzipierten Vakzin von Johnson&Johnson immunisiert wurden. Sie müssen bis 2. Jänner nachimpfen, sonst erfüllen sie ab dann 2G nicht mehr.

Für wen gilt 2G?

Unter die 2G-Regeln fallen alle Personen, für die eine reguläre Impf-Möglichkeit besteht. Das sind alle ab zwölf, bei denen eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen möglich ist.

Wo gilt 2G?

2G gilt überall, wo bisher 3G gegolten hat. Das bedeutet, man kann etwa in Kinos, Theater, Konzerte oder zu Sportveranstaltungen nur noch, wenn man geimpft oder genesen ist. Grundsätzlich ist die 2G-Grenze für Veranstaltungen ab 25 Personen konzipiert. Aber auch beispielsweise in der Gastronomie oder bei der Nutzung der Hotellerie wird 2G zum Muss. Der Wintertourismus soll so komplett nach diesen Regeln ablaufen.

Wohin kommt man noch mit 3G oder ohne alles?

Getestet kann man noch zur Arbeit. Dabei werden auch die weniger effektiven Antigen-Tests anerkannt, was vor allem der mangelnden Verfügbarkeit in ländlichen Regionen geschuldet ist. Bei einem entsprechenden Ausbau könnte zu einem späteren Zeitpunkt ein PCR-Test das Mindestmaß sein. Ernst gemacht wird mit 3G am Arbeitsplatz Mitte des Monats. Offen für Ungeimpfte und noch nicht Erkrankte ist weiter der Handel.

Wo ist eine FFP2-Maske anzulegen?

Die Maske ist (abgesehen von öffentlichen Verkehrsmitteln und Bahnhöfen) im Handel sowie in Museen und Bibliotheken zu tragen. Dabei gilt jetzt im ganzen Land wie schon länger in Wien eine FFP2-Maske als Voraussetzung.

Was passiert mit den Ausreisekontrollen?

Die Ausreisekontrollen aus den Bezirken werden gestrichen. Das ist der starken Ausbreitung der Infektionen geschuldet, die diese Maßnahmen z.B. in Oberösterreich mehr oder weniger sinnlos gemacht hat. Eigentlich sollte sie dazu dienen, dass sich die Infektionen aus einem bestimmten Bezirk nicht in die Nachbarregionen verbreiten.

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(APA/Red)

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