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22-Jähriger wegen Verfolgungsjagd mit Polizei in Salzburg verurteilt

Der 22-Jährige wurde in einigen Fakten freigesprochen.
Der 22-Jährige wurde in einigen Fakten freigesprochen. ©Bilderbox/Symbolbild
Wegen einer wilden Verfolgungsjagd mit der Polizei im Dezember 2015 in Salzburg ist am Mittwoch ein 22-Jähriger bei einem Prozess zu einer teilbedingten Haftstrafe von zwölf Monaten, davon acht Monate bedingt, verurteilt worden.
Verfolgungsjagd durch Salzburg

Der Salzburger raste mit bis zu 200 km/h auf der Tauernautobahn, durchbrach einen Mautschranke, rammte einige Autos und drängte einen Polizeiwagen gegen eine Tunnelwand.

Rücksichtslose Verfolgungsjagd durch Salzburg

Der Beschuldigte, der zum Teil geständig war, flüchtete zunächst in Tamsweg (Lungau) vor einer Polizeikontrolle und ignorierte wenig später die Anhalte-Zeichen eines Zivilpolizei-Fahrzeuges. Auf der Tauernautobahn raste er teils auch am Pannenstreifen an den Verkehrsteilnehmern vor. Vor und im Reittunnel (Pongau) rammte der 22-Jährige mehrere Pkw.

22-Jähriger verursacht Schaden von 100.000 Euro

Trotz der waghalsigen Abdrängversuche konnte eine Zivilstreife den Autolenker schließlich überholen und zum Anhalten zwingen. Dabei soll er den Beamten gleich dreimal auf die Stoßstange gefahren sein. Der 22-Jährige wurde am 11. Dezember festgenommen. Laut Polizei belief sich der Gesamtschaden auf rund 100.000 Euro.

Freispruch in einigen Fällen

Bei den Unfällen wurde niemand verletzt. Dem arbeitslosen Salzburger wurden zahlreiche Delikte angelastet. Die Vorwürfe der versuchten Körperverletzung und des Diebstahls des Fahrzeuges seines Freundes wies er bei dem Prozess am Landesgericht Salzburg jedoch von sich. Richter Philipp Grosser sprach den Mann am Mittwoch in einigen Fakten frei.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil ist rechtskräftig, wie Gerichtssprecherin Martina Pfarrkirchner gegenüber der APA erklärte. “Die Verurteilung erfolgte wegen mehrfacher Sachbeschädigungen, versuchter Körperverletzung, Widerstands gegen die Staatsgewalt und wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit.” Der 22-Jährige wurde nach der Verhandlung bedingt aus der Haft entlassen.

(APA)

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