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18 Monate für Hitler-Gruß bei Strache-Rede

Zu 18 Monaten wurde ein 34-jähriger Skinhead am Mittwoch verurteilt.
Zu 18 Monaten wurde ein 34-jähriger Skinhead am Mittwoch verurteilt. ©APA
Bei einer Anti-Islam-Demo in Floridsdorf vor zwei Jahren hatte ein mittlerweile 34-Jähriger während einer Rede von FPÖ-Parteichef Heinz-Christian Strache den rechten Arm zum Hitlergruß erhoben. Am Mittwoch wurde er deswegen zu 18 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Der Mann, der sich keine fünf Meter von Strache entfernt und im Blickfeld des FPÖ-Chefs befand, wurde mit erhobenem Arm von einer Tageszeitung fotografiert, die das Bild veröffentlichte. Es war nicht das erste Mal, dass der Beschäftigungslose mit Nazi-Gesten auffällig wurde.

Auch bei anderen Gelegenheiten war der Skinhead aufgefallen

Am 16. April 2010 hatte ihn ein Polizist angezeigt, weil der mit einem T-Shirt mit der Zahl “88” bekleidete Glatzkopf – die Ziffern stehen jeweils für den achten Buchstaben des Alphabets und werden in einschlägigen Kreisen als “Heil Hitler” gelesen – am Floridsdorfer Bahnhof mit ebenfalls erhobenem rechtem Arm lautstark “Heil Hitler!” und ausländerfeindliche Parolen gebrüllt hatte.

Angeklgter wollte mit Hitler-Gruß “provozieren”

Das habe er “als Provokation gemacht”, gab der Angeklagte nun zu Protokoll: “Ich wollte das Volk provozieren.” Vor Strache habe er demgegenüber “bloß die Faust geballt. Warum, das weiß ich nicht”, behauptete er, wobei ihn das im Gerichtsakt befindliche Foto eindeutig widerlegte.

Der Verteidiger machte auf die Lebensumstände des Lehrabbrechers und mit einem Alkoholproblem behafteten FPÖ-Sympathisanten aufmerksam: “Da war eine massive Frustration dahinter.” Auf die Frage des Anwalts, was er mit der NSDAP bzw. dem Nationalsozialismus verbinde, erwiderte der 34-Jährige: Die Kriegszeit. Erster Weltkrieg, Zweiter Weltkrieg: Die Nazis halt, SS.”

Wegen Vorstrafen zu 18 Monaten Haft verurteilt

Bei der Strafbemessung waren insgesamt sechs Vorstrafen erschwerend. Zusätzlich zu den eineinhalb Jahren wurde dem Angeklagten eine offene bedingte dreimonatige Haftstrafe aus einer vorangegangenen Verurteilung widerrufen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (APA)

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