Das Oberlandesgericht Linz wies am Mittwoch die Rechtsmittel des jungen Mannes zurück. Die Staatsanwaltschaft hatte keine Berufung eingelegt. Der Schuldspruch wegen Mordes war vom Obersten Gerichtshof bereits im März bestätigt worden.
18-Jähriger filmte sich nach Messerstich mit Leiche
Der zum Tatzeitpunkt 17-Jährige hatte seiner Freundin, die sich offenbar von ihm trennen wollte, in ihrem Kinderzimmer einen Messerstich in den Rücken versetzt. Nach der Tat blieb er noch Stunden bei der Leiche und filmte sich auch mit ihr.
Dann deckte er die Tote zu, verbarrikadierte die Zimmertür und flüchtete durch das Fenster. Erst in der darauffolgenden Nacht fand die Mutter ihre tote Tochter.
Urteil von 13,5 Jahren rechtskräftig
Der Angeklagte stellte sich nach Tagen auf der Flucht in Wien selbst. Bei seiner Festnahme behauptete er, es habe sich um einen Unfall gehandelt. Während seines Prozesses im Oktober des Vorjahres im Landesgericht Steyr schwieg er weitgehend.
Der Wahrspruch der Geschworenen fiel einstimmig wegen Mordes, das erstinstanzliche Urteil von 13,5 Jahren Haft ist nun ebenfalls rechtskräftig.
(APA/Red)