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16-Jährige in Steyr getötet: 17-Jähriger des Mordes angeklagt

In diesem Haus wurde die 16-Jährige getötet.
In diesem Haus wurde die 16-Jährige getötet. ©APA/KLAUS MADER/FOTOKERSCHI
Im Fall der erstochenen 16-Jährigen in Steyr wird nun Mordanklage gegen ihren 17-jährigen Freund erhoben. Der Prozess gegen den Afghanen ist für Herbst angesetzt.
Mädchen in Steyr erstochen
Fahndung nach Freund
17-Jähriger in Wien gefasst

Nach der Bluttat an einer 16-Jährigen in Steyr im Dezember des Vorjahres ist nun Mordanklage gegen den zum Tatzeitpunkt 17-jährigen afghanischen Freund des Mädchens erhoben worden. Das gab das Landesgericht Steyr auf APA-Anfrage bekannt. Der Prozess wird voraussichtlich im Herbst stattfinden.

Pärchen führte On-Off-Beziehung

Der Tat dürfte ein Streit des Paares, das eine On-Off-Beziehung führte, im Zimmer des Mädchens in der Wohnung seiner Mutter vorausgegangen sein. Der 17-Jährige flüchtete danach durch das Fenster. Erst in der darauffolgenden Nacht ging die Mutter nach ihrer Tochter schauen. Sie bemerkte, dass die Zimmertür mit einem Kasten versperrt war. Gemeinsam mit der zweiten Tochter gelang es ihr, sie zu öffnen. Dann entdeckten sie die Tote.

Das Mädchen bekam laut Gerichtsmedizin einen Messerstich versetzt und verblutete innerlich. Das Obduktionsgutachten ergab, dass die Jugendliche einen Tag lang tot in ihrem Zimmer gelegen war, bevor sie gefunden wurde: Als Todeszeitpunkt gilt der Abend des 8. Dezember, Mutter und Schwester entdeckten die Tote aber erst am 9. Dezember gegen 23.30 Uhr.

Freund stellte sich der Polizei

Der tatverdächtige Freund des Mädchens stellte sich nach Tagen auf der Flucht in Wien der Polizei. Bei seiner Einvernahme gab er zu, seiner Freundin in den Rücken gestochen zu haben, beteuert jedoch, dass es sich um einen Unfall handle. Die Ermittlungsergebnisse sollen diese Behauptung aber nicht stützen.

Laut einem Gutachten sei der junge Mann zurechnungsfähig und es liege auch kein Grund für eine Einweisung in eine Anstalt vor. Die Anklage wegen des Verbrechens des Mordes ist dem Beschuldigten zugestellt worden. Sie wird rechtskräftig, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen Einspruch erhoben oder schon zuvor ausdrücklich auf einen solchen verzichtet wird.

(APA/red)

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