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17-Jähriger erstach Mutter: Prozess am 10. Jänner in Wien

Der Prozess gegen den 17-Jährigen findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Der Prozess gegen den 17-Jährigen findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Am Mittwoch, den 10. Jänner, findet in Wien der Prozess gegen jenen 17-Jährigen statt, der am 21. März 2017 seine Mutter in Penzing erstochen haben soll. Die Staatsanwaltschaft hat beantragt, den Angeklagten in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen.
Mutter erstochen: Kein Mordprozess
U-Haft wurde beantragt
Kontrolle verloren
Sohn geständig
Frau mit Messer getötet
Psychiaterin erstellt Gutachten

Laut einem psychiatrischen Gutachten war der Bursch im Tatzeitpunkt zurechnungsunfähig und damit nicht schuldfähig. Wie die in diesem Fall beigezogene Sachverständige Gabriele Wörgötter nach eingehenden Untersuchungen des Burschen feststellte, dürfte dieser in einem akut psychotischen Zustand gehandelt haben. Ihren Ausführungen zufolge leidet der 17-Jährige schon länger an einer Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis. Aus diesem Grund kann er nicht wegen Muttermordes belangt werden, sondern soll zeitlich unbefristet im Maßnahmenvollzug behandelt werden.

17-Jähriger stammt aus schwierigen Verhältnissen

Der Jugendliche stammt aus schwierigen familiären Verhältnissen. Der Vater soll Drogenprobleme gehabt haben, nach der nicht friktionsfreien Trennung der Eltern blieb der Bub bei seiner Mutter. Aufgrund zahlreicher Fehlstunden brach er das Gymnasium ab, suchte dann eine Lehrstelle, fand aber keine Beschäftigung. Er zog sich in weiterer Folge immer mehr zurück, verließ kaum noch sein Zimmer und driftete irgendwann in eine irreale Parallelwelt ab, die von japanischen Manga-Comics dominiert war. Sein Mandant habe “in einer Geisterwelt gelebt” und sich mit Manga-Charakteren identifiziert, sagte Verteidiger Michl Münzker vor einigen Monaten im Gespräch mit der APA.

Mutter kam mit 17-Jährigen nicht mehr zurecht

Die berufstätige Mutter kam mit dem 17-Jährigen nicht mehr zurecht. Sie hielt ihm den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zufolge sein planloses Leben vor und forderte ihn schließlich auf, zum Vater zu ziehen. Nach eigenen Angaben des Sohnes soll in ihm schon drei bis vier Monate vor der Bluttat der Entschluss gereift sein, die 42-Jährige zu töten.

Als die Mutter am Abend des 21. März von der Arbeit nach Hause kam, kam es zu einem Streit. Der Sohn, der sich den ganzen Tag in seinem Zimmer Anime-Filme angesehen hatte, hätte sich eigentlich um das Abendessen kümmern sollen. Weil das unterblieben war, stellte ihn die Mutter zur Rede. Von ihr unbemerkt, soll sich der 17-Jährige ein Messer geschnappt und vorgegeben haben, er werde nun die Wohnung verlassen und zu seinem Vater gehen. Als die 42-Jährige ins Vorzimmer vorausging – sie wollte dem Sohn die Wohnungsschlüssel abnehmen -, versetzte ihr der Sohn laut Unterbringungsantrag von hinten zwei Messerstiche in den Rücken.

Bursche soll 19 Mal zugestochen haben

Die Verletzte begann zu schreien, worauf der Sohn sie laut Anklagebehörde zu Boden stieß und weitere 19 Mal zustach. Dann drückte er der Mutter noch einen Polster gegen das Gesicht – möglicherweise um ihre Schreie zu unterdrücken.

Nach der Tat entledigte sich der Jugendliche seiner Kleidung und zog sich das Kostüm seiner liebsten Manga-Figur an. Via Smartphone kommunizierte er noch mit Freunden und seinem Vater und verständigte dann die Polizei. Dann zog er sich eine “Tobi”-Maske übers Gesicht und setzte sich im Schneidersitz mit einem Messer in Reichweite auf sein Bett. In dieser Haltung trafen ihn dann die Polizeibeamten neben der toten Mutter an.

Prozess findet ohne Öffentlichkeit statt

Der 17-Jährige wird seit seiner Inhaftierung medikamentös behandelt. Die Fortsetzung der Therapie wäre im Maßnahmenvollzug gewährleistet. Die Verhandlung, die Richterin Beate Matschnig leiten wird, dürfte über weite Strecken unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Der Bursch war im Tatzeitpunkt erst 16. Im Hinblick darauf werden seine Erkrankung und seine Lebens- sowie die Tatumstände nach Paragraf 42 Jugendgerichtsgesetz (JGG) vermutlich nicht öffentlich erörtert werden.

APA/Red.

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