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15 Monate teilbedingte Haft für Macheten-Mann vom Ballhausplatz in Wien

Der Mann wurde (nicht rechtskräftig" zu 15 Monaten unbedingt verurteilt.
Der Mann wurde (nicht rechtskräftig" zu 15 Monaten unbedingt verurteilt. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Der Mann, der im April mit einer Machete am Ballhausplatz festgenommen wurde, erhielt heute vor Gericht fünf Monate unbedingt. Der bisher Unbescholtene muss zudem 10 Monate bedingt aussitzen.
Mann mit Machete festgenommen
Mann zerlegte Haftraum
Macheten-Mann vor Gericht

Ein mit einer Machete bewaffneter Mann, der am 28. April 2020 am Ballhausplatz von der Polizei festgenommen wurde, weil er mit dem Buschmesser den Einlass ins Parlament erzwingen wollte, ist am Mittwoch am Landesgericht wegen versuchter schwerer Nötigung verurteilt worden. Bei einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren kassierte der bisher Unbescholtene 15 Monate Haft.

Fünf Monate wurden unbedingt ausgesprochen, den Rest bekam der 33-Jährige auf Probezeit bedingt nachgesehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigerin erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

Mann wollte mit dem Nationalrat sprechen

Der in Niederösterreich wohnhafte Mann war mit seinem Auto nach Wien gefahren, "um einen Weg zu finden, vor dem Nationalrat zu sprechen", wie er Einzelrichter Philipp Schnabel sagte. Die Sitzungen im Hohen Haus seien "a Frechheit", er finde es "äußerst bedenklich und komisch", dass jeder Österreicher zu den Vorgängen im Parlament "den Mund hält". Das Parlamentsgeschehen, das ja live im Fernsehen übertragen werde, habe ihn zuletzt derart aufgebracht, dass er zum Entschluss gekommen sei, im Nationalrat eine Rede halten zu müssen.

Um sich Zutritt zu verschaffen, hatte der Beschäftigungslose eine Machete dabei, mir der er seinen Angaben zufolge in seinem Heimatort im Wald mit Dornen durchwachsenes Gebüsch auszuholzen pflegt. Vor Gericht trug der bisher unbescholtene Angeklagte, der sich seit dem Vorfallstag in U-Haft befindet, eine kurze Lederhose und Trekkingschuhe.

23 Jahre alter Zeuge belastete den Mann

Einem Passanten, den er am Naschmarkt angesprochen und in sein Auto gebeten hatte, da er den Weg zum Parlament nicht kannte, berichtete der 33-Jährige, ihm sei egal, ob er erschossen werde oder auf der Psychiatrie lande. Er wolle im Parlament einen Brief verlesen. Sollte er nicht eingelassen werden, werde er notfalls sich ihm entgegenstellenden Personen "die Hand abhacken" bzw. diese "umhacken", berichtete der 23 Jahre alte Zeuge dem Gericht. Der junge Mann hatte schleunigst das Weite gesucht, nachdem ihm der Angeklagte seine Machete gezeigt hatte, und die Polizei verständigt.

Eine telefonische Warnung ging auch von einem Onkel des 33-Jährigen ein, dem dieser im Vorfeld ebenfalls von seinem Vorhaben erzählt hatte. Vor Gericht versicherte der Angeklagte: "Ich habe nicht daran gedacht, jemanden zu verletzen." Es sei "eine der naivsten Entscheidungen meines Lebens" gewesen, sich mit einer Machete vor die Hofburg zu stellen.

Psychiaterin bestätigte Zurechnungsfähigkeit

Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann im Ermittlungsverfahren von einer erfahrenen Gerichtspsychiaterin begutachten lassen. Diese kam zum Schluss, dass diesem zwar eine persönlichkeitsbedingte Selbstüberhöhung eigen ist. Sie fand aber keine Hinweise auf eine höhergradige geistig-seelische Abartigkeit und bescheinigte daher dem 33-Jährigen Zurechnungsfähigkeit.

(APA/Red)

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