Zu insgesamt 29 Monaten unbedingter Haft ist der 43-Jährige verurteilt worden. Menschen kamen bei den vom ihm verursachten Unfällen zwar keine zu Schaden, bei der Strafbemessung fielen jedoch 14 einschlägige Vorstrafen entsprechend ins Gewicht. Das Urteil ist rechtskräftig.
Wiener mit Suchtgiftproblem baute Unfälle und versteckte sich im Auto
Der Mann, der nach eigenem Bekunden seit Jahrzehnten ein Suchtgiftproblem hat, lenkte in den Abendstunden des 24. Jänner 2021 in erheblich beeinträchtigtem Zustand seinen blauen VW Golf stadtauswärts, als er mehrere geparkte Fahrtzeuge touchierte. Als eine Polizeistreife auf ihn aufmerksam wurde, stellte er nach einem weiteren Crash sein Fahrzeug ab, machte sich klein und hoffte, dass ihn die Beamten "übersehen" würden.
Polizisten holten schwer beeinträchtigten Mann aus Auto
Der Wunsch ging nicht in Erfüllung, Beamte der Bereitschaftseinheit sichteten ihn. "Er ist apathisch im Fahrzeug gesessen und hat vor sich hingeschaut", schilderte einer der beiden an der Amtshandlung beteiligten Polizisten. "Er war augenscheinlich in keinem guten Zustand", ergänzte der zweite. Als die zwei Anstalten machten, den offensichtlich illuminierten Mann aus dem Pkw zu ziehen, kam Leben in dessen Körper. Er widersetzte sich. "Wir haben ihn mit Zwangsgewalt aus dem Fahrzeug geholt und fixiert", berichtete Polizist Nummer eins. "Er hat Widerstand zu leisten versucht, nach uns zu schlagen und zu treten versucht", fügte Nummer zwei hinzu. Auch nach einer im Auto befindlichen, täuschend echt aussehenden Schreckschusspistole habe der Angeklagte greifen wollen, "was ihm in seinem Zustand nicht gelungen ist".
43-Jähriger mit Drogen im Auto: "Hab ein Black Out gehabt"
"Es tut mir leid, ich kann mich an den Tag absolut nicht erinnern. Ich hab' ein Black Out gehabt", sagte der 43-Jährige. Bei der Durchsuchung des Pkw hatte die Polizei Cannabis, Heroin, Kokain sowie psychotrope Medikamente sichergestellt. Er wurde am Ende wegen Begehung einer Straftat im Zustand der vollen Berauschung (§ 287 StGB) und unerlaubten Umgangs mit Suchtmitteln zu 20 Monaten unbedingt verurteilt. Zusätzlich muss der 43-Jährige weitere Monate verbüßen.
Eine Bewährungsstrafe von neun Monaten vom Februar heurigen Jahres - Resultat einer Körperverletzung - wurde widerrufen. Nach Rücksprache mit Verteidiger Florian Höllwarth nahm der Mann das Urteil an, der Staatsanwalt hatte ebenfalls keine Einwände.
(APA/Red)