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1,16 Millionen Wahlberechtigte aus Wien bei der Nationalratswahl

In Wien dürfen 1,16 Millionen Menschen an der Wahl teilnehmen.
In Wien dürfen 1,16 Millionen Menschen an der Wahl teilnehmen. ©APA
1.156.888 Personen in Wien sind bei der Nationalratswahl 2013 wahlberechtigt. 33 der insgesamt 183 Nationalratsmandate sind in der Hauptstadt zu vergeben.
Wählen ohne Wahlrecht
7,7 Millionen Stimmzettel

Die Zahl der Wahlberechtigten teilt sich in 615.872 Frauen und 541.016 Männer. “In Wien werden die Wahlen also von den Frauen entschieden”, erklärte die für Wahlen in Wien zuständige Stadträtin Sandra Frauenberger.

Ergebnis der Nationalratswahl

Unmittelbar nach Schließen der Wahllokale am Wahltag, 17.00 Uhr, werden die Stimmen der einzelnen Wahlsprengel ausgezählt. Danach gibt es ein erstes Zwischenergebnis der einzelnen Bezirkswahlbehörden. Alle Briefwahlkarten, die rechtzeitig bis zum Schließen des letzten Wahllokales (Sonntag, 29. September 2013, 17.00 Uhr) bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde eingelangt sind, werden am Montag, den 30. September 2013, ab 9.00 Uhr, ausgezählt.

Am Donnerstag, den 3. Oktober 2013, werden in der Landeswahlbehörde die Stimmen der WahlkartenwählerInnen ausgezählt, die in Wahllokalen in anderen Regionalwahlkreisen in Österreich abgegeben wurden. Anschließend liegt ein vorläufiges Endergebnis der Landeswahlbehörde für Wien vor. Die Sitzungen der Landeswahlbehörde finden am 4. und 8. Oktober 2013 statt.

Regionalwahlkreise in Wien

In Wien sind 33 der insgesamt 183 Nationalratsmandate zu vergeben. Die Aufteilung der Mandate nach den Regionalwahlkreisen ergibt sich folgendermaßen:

– Wien Innen-Süd (3., 4., 5. Bezirk): 3 Mandate
– Wien Innen-West (1., 6., 7., 8., 9. Bezirk): 3 Mandate
– Wien Innen-Ost (2., 20. Bezirk): 3 Mandate
– Wien Süd (10., 11., 12. Bezirk): 7 Mandate
– Wien Süd-West (13., 14., 15., 23. Bezirk): 6 Mandate
– Wien Nord-West (16., 17., 18., 19. Bezirk): 5 Mandate
– Wien Nord (21., 22. Bezirk): 6 Mandate

Die Mandatszuteilung erfolgt in drei Ermittlungsverfahren, wobei auf Landesebene das erste und das zweite abzuwickeln sind. Das dritte Ermittlungsverfahren findet anschließend in der Bundeswahlbehörde (Bundesministerium für Inneres) statt.

 

 

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