Der Schuldspruch wegen Mordes fiel einstimmig aus. Zur Strafbemessung bemerkte der vorsitzende Richter Andreas Böhm: “Es war keine andere Strafe als lebenslang möglich. Ich mach’ das auch schon lang’, aber ich hab’ noch nie so ein kaltherziges Verbrechen gesehen.”
Mord an Ex-Geliebter war genau geplant
Erschwerend wertete das Gericht “die unglaublich akribische Planung”, in der sich eine besonders hohe kriminelle Energie manifestiere. “Ihr Plan wäre vermutlich aufgegangen, wenn Sie am Tatort nicht den Handschuh vergessen hätten”, sagte Böhm. In der für ein Schwurgerichtsverfahren ungewohnt ausführlichen Urteilsbegründung hielt der Richter dem gebürtigen Weinviertler weiters vor, die Mutter seines eigenen Sohnes vor dessen Augen “bestialisch umgebracht” und dann die Wohnung verlassen zu haben, ohne sich um das weitere Schicksal des knapp sieben Monate alten Felix zu kümmern: “So hart muss man erst einmal sein, um das zu tun.”
Trauerschmerzensgeld für Angehörige
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Gerhard P. erbat Bedenkzeit. Er wurde nach der Verhandlung von seiner Mutter und einer seiner Schwestern getröstet, die ihm um dem Hals fielen und Zuspruch leisteten. Der 43-Jährige brach daraufhin in Tränen aus. Bei der Urteilsverkündung waren auch die Mutter, der Bruder und eine Tante von Bettina G. anwesend.
Der Mutter sprach das Gericht ein Trauerschmerzengeld von 15.000 Euro zu, der kleine Felix wurde mit 30.000 Euro bedacht. Seine Mutter bekommt der Kleine aber daurch nicht zurück.