“Er übernimmt die Verantwortung für die Tat. Aber er hat sich in einer ausweglosen Ausnahmesituation befunden und aufgrund eines lange schwelenden Konflikts sich dazu hinreißen lassen“, sagte Stuefer. Der Mann sei “an sich überhaupt kein gewalttätiger Mensch“. Seine Ex-Geliebte habe ihn jedoch beschimpft und als “Versager” bezeichnet: “Da ist es in ihm hochgekommen.”
Das Schwurgerichtsverfahren startet am 12. April und ist auf drei Tage anberaumt. Am 14. April soll das Urteil fallen. Dem Angeklagten droht bei einem Schuldspruch lebenslange Haft.
Affäre seit 2007
Gerhard P. und Bettina G. hatten einander 2007 kennengelernt. Der seit 20 Jahren mit einer Polizistin verheiratete Mann begann eine außereheliche Affäre, im Zuge eines Silvesterurlaubs wurde der Sohn gezeugt. Doch der 43-Jährige wollte sich nicht scheiden lassen, worauf die Frau die Beziehung abbrach.
Nach der Geburt des Kindes soll es immer wieder zu Streitereien wegen ausbleibender Unterhaltszahlungen gekommen sein. Die 38-Jährige fühlte sich von ihrem Ex auch bedroht, verließ ihre Wohnung angeblich nur noch mit einem Pfefferspray.
Angeklagter brach in Wohnung ein
Der Prokurist mehrerer Baufirmen wiederum wollte unbedingt seinen Laptop wiederhaben, der in ihrem Besitz verblieben war. Dort waren angeblich Daten gespeichert, die Schwarzgeldflüsse dokumentierten. Die 38-Jährige soll gedroht haben, diese Dokumente gegen ihren Ex-Freund zu verwenden. Folglich soll er laut seiner Verteidigerin penibel einen Einbruch in die Wohnung von Bettina G. geplant haben, der allerdings scheiterte, weil ein Nachbar störte. Als die Luft rein war, kehrte die 38-Jährige aus Sicht des Angeklagten vorzeitig zurück, worauf er sie noch am Gang vor der Wohnung um ein Gespräch bat.
Mord an Ex-Geliebter vor dem gemeinsamen Kind
In der Wohnung soll es dann zu einem Streit und schließlich dazu gekommen sein, dass Gerhard P. der Mutter seines sieben Monate alten Sohnes, der wenige Meter danebensaß, 14 Mal mit einer Eisenstange auf Kopf und Oberkörper schlug. Für Verteidigerin Stuefer ein “klassischer Overkill, der für Totschlag und nicht für einen geplanten Mord spricht“.
Andererseits hatte sich der Angeklagte ein fast perfektes Alibi verschafft, indem er eine seiner Schwestern dazu brachte, genau zu der Zeit, die er bei Bettina G. verbrachte, mit seinem Auto und seinem Handy mehrere Baustellen in Niederösterreich aufzusuchen, um später vorbringen zu können, er habe sich im Tatzeitraum außerhalb von Wien aufgehalten.
Angeklagter durch DNA-Spur entlarvt
Damit gelang es dem 43-Jährigen zunächst tatsächlich, den Verdacht von sich abzulenken. Erst als sich seine DNA-Spuren auf einem Einweghandschuh fanden, den er offenbar versehentlich am Tatort zurückgelassen hatte, war den ermittelnden Polizeibeamten, die den Mann von Anfang an für den wahrscheinlichen Täter gehalten hatten, klar, dass sie auf der richtigen Spur waren.
Der Gerichtspsychiater Werner Brosch bescheinigt dem Angeklagten in seinem Gutachten eine “zwanghafte Persönlichkeitsstörung“, die sich unter anderem im “Streben nach Perfektion”, “einer übermäßigen Starrheit gegenüber allem, was Moral betrifft”, “einer Neigung zu Geiz und Eigensinn” und “einer Tendenz, auf Kränkungen mit Wut und Abwertung anderer zu reagieren” äußert. Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt und damit volle Schuldfähigkeit ist laut Brosch aber zweifellos gegeben. (APA/Redaktion)