Der freigesprochene Bursche ist nach seiner Enthaftung von der Bildfläche verschwunden. Er war gemeinsam mit dem Mädchen am 22. Jänner festgenommen worden.
Große Zweifel an Strafmündigkeit
Als die kindlich wirkenden Verdächtigen in die Justizanstalt (JA) Wien-Josefstadt eingeliefert wurden, schlugen nach der APA vorliegenden Informationen der Tageskommandant sowie die Leiterin der Jugendabteilung in der JA unverzüglich bei Gericht Alarm: Sogar die Justizwache hatte Zweifel an der Strafmündigkeit der mutmaßlichen Diebe.
Amtsarzt schätzte Alter auf 14 Jahre
Ein Amtsarzt stufte die beiden allerdings nach einer Untersuchung auf jedenfalls über 14 ein. Obwohl die Betroffenen versicherten, keine 14 zu sein, wurde über sie die U-Haft verhängt. Im Fall des Mädchens war dafür mit ausschlaggebend, dass sie am Rand ihrer Einvernahme bei der Polizei zugegeben haben soll, in Wahrheit 16 zu sein.
Mädchen rauchte – “Ich bin eh schon 16”
Was für die Staatsanwaltschaft ein Beweis dafür war, dass ihre ursprüngliche Altersangabe inhaltlich unrichtig war, könnte jedoch einen anderen Hintergrund gehabt haben: Die Beamten hatten, als das Mädchen sich eine Zigarette anzünden wollte, ihr im Hinblick auf das von ihr behauptete Alter das Rauchen untersagt. Daraufhin gab das Mädchen – angeblich in “pampigem” Tonfall – an, sie sei eh schon 16.
Zumindest auf Fotos soll das Mädchen noch jünger ausschauen als der nur 1,55 Meter große, schmächtige und äußert kindlich wirkende Bursch, dem der Richter im Zweifel glaubte, das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet zu haben. Die Richterin, die am Freitag gegen das Mädchen wegen gewerbsmäßigen Diebstahls als Mitglied einer kriminellen Vereinigung verhandeln wird, hat ein zahnärztliches Gutachten zur Klärung der Altersfrage in Auftrag gegeben.
Jugendamt nicht über Prozess informiert
“Wir sind weder informiert noch geladen”, sagte Jugendamtssprecherin Herta Staffa über den bevorstehenden Prozess gegen das Mädchen.
Und sie wies darauf hin, dass auch wenn der Richter den Verteidiger als gesetzlichen Vertreter nominiert, das Jugendamt über eine Verhandlung in Kenntnis gesetzt werden muss. “Es gibt die Verpflichtung, dass wir zu informieren sind”, betonte sie.
Auch über den Prozess vergangenen Freitag gegen den womöglich erst zwölfjährigen Taschendieb war das Jugendamt nicht informiert gewesen. Zum gesetzlichen Vertreter hatte der Richter den Verteidiger des Burschen bestimmt.
(apa/red)