Der eigenen Angaben zufolge am 31. März 2001 geborene Bub wurde nach seiner polizeilichen Einvernahme der “Drehscheibe” – einer Wohngruppe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – übergeben. Vom Vollzug einer an sich gerichtlich bewilligten Festnahmeanordnung wurde Abstand genommen. Diese war erlassen worden, weil nach Einbringung des Strafantrags, über den am Freitag verhandelt wurde, eine Nachtragsanzeige einlangte, in welcher dem Buben weitere zehn Diebstähle angelastet wurden.
Die Festnahmeanordnung wäre für den Fall herangezogen worden, wenn der Bub im Prozess im Sinn der Anklage wegen der 25 inkriminierten Diebstähle schuldig gesprochen wäre und eine Strafe erhalten hätte, die keine weitere Basis für seine weitere Anhaltung geboten hätte. Dies wäre im Fall einer Bewährungsstrafe oder einer teilbedingten Haftstrafe der Fall gewesen, wenn er den unbedingten Teil unter Anrechnung der U-Haft bereits abgesessen hätte.
Staatsanwaltschaft: Indizien, dass Bub über 14 ist
Wie Behördensprecher Gerhard Jarosch erläuterte, war der Bub unter einem Alias-Namen bereits in Belgien straffällig geworden, ehe er in Österreich festgenommen wurde: “Im dortigen Strafverfahren hat er angegeben, dass er am 1. Jänner 1999 geboren ist.” Auch in einem zweiten Verfahren habe der Bursch 1999 als sein Geburtsjahr genannt. Dass es sich dabei um denselben Buben handelte, der sich in Wien zu verantworten hatte, stehe anhand der Fingerabdrücke fest. Diese Umstände waren in der öffentlichen Hauptverhandlung gegen den möglicherweise erst Zwölfjährigen nicht zur Sprache gekommen.
Unterdessen meldete sich in dieser Sache am Freitagabend auch die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien zu Wort, der die Dienst- und Fachaufsicht über die Wiener Anklagebehörde zukommt. “Die Oberstaatsanwaltschaft wird das Vorgehen der Staatsanwaltschaft rechtlich prüfen”, kündigte Behördensprecher Michael Klackl an.
(APA)