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Möglicherweise erst zwölfjähriger Taschendieb abgängig

Der Bub ist derzeit abgängig.
Der Bub ist derzeit abgängig. ©APA
Der womöglich erst zwölfjährige Taschendieb, der am Freitag im Wiener Straflandesgericht nach 16 Tagen im Gefängnis freigesprochen wurde, weil der Richter - im Unterschied zum Staatsanwalt - ihn im Zweifel für unter 14 und damit strafunmündig hielt, ist abgängig.
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Das sagte Jugendamtssprecherin Herta Staffa. Der nach eigenen Angaben am 31. März 2001 geborene Bub war am Freitag nach einer polizeilichen Einvernahme in die “Drehscheibe” – eine Wohngruppe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – gebracht worden.

Dort dürfte er “nicht mal die Nacht verbracht haben”, sagte Staffa. Als sein Fehlen bemerkt wurde, wurde sofort eine Abgängigkeitsanzeige bei der Polizei erstattet.

(APA)

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