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Wichtige Fragen und Antworten zur Landtagswahl in Niederösterreich 2018

Alle wichtigen Fragen und Antworten zur Landtagswahl in NÖ finden Sie hier.
Alle wichtigen Fragen und Antworten zur Landtagswahl in NÖ finden Sie hier. ©APA
Am 28. Jänner 2018 findet in Niederösterreich die Landtagswahl statt. Wir haben alle wichtigen Fragen und Antworten rund um die Wahl für Sie zusammengefasst.
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Wer darf wählen?

Antwort: Österreicher mit ordentlichem Wohnsitz in Niederösterreich, die spätestens am Tag der Wahl 16 Jahre alt werden – und zwar auch mit Zweitwohnsitz, wenn wirtschaftliche, berufliche oder gesellschaftliche Interessen in der Gemeinde bestehen. Ausgeschlossen sind Personen, denen vom Richter das Stimmrecht entzogen wurde, weil sie wegen Vorsatztaten eine Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren bzw. mindestens ein Jahr für Delikte, die gegen den Staat gerichtet waren, ausgefasst haben.

Muss ich wählen gehen?

Nein, Wahlpflicht besteht nicht.

Wie finde ich mein Wahllokal? Und die Öffnungszeiten?

Entweder ab 23. Jänner auf der Amtstafel am Gemeindeamt oder in der amtlichen Wahlinformation, die Sie spätestens in der Woche vor der Wahl erhalten – bzw. auf der Internet-Homepage Ihrer Gemeinde. Die letzten Wahllokale schließen um 17.00 Uhr.

Wo kann ich wählen?

Seit Einführung der Briefwahl überall, aber nur mit einer Wahlkarte. Mit einer solchen können Sie die Stimme per Post abgeben, schon vor dem 28. Jänner persönlich oder per Boten zur Gemeindewahlbehörde bringen (lassen) – oder auch am Wahlsonntag in ganz Niederösterreich wählen. Sind Sie gehunfähig, können Sie zu Hause im Bett wählen, wenn Sie den Besuch durch eine “fliegende Wahlbehörde” beantragt haben.

Wie komme ich zu einer Wahlkarte?

Sie müssen sie in der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie stehen, beantragen. Das ist schriftlich (per Post, Fax, E-Mail oder übers Internet unter http://www.wahlkartenantrag.at), aber auch persönlich direkt im Gemeindeamt möglich. Zeit dafür haben Sie (bei persönlichem Antrag) bis Freitag vor der Wahl 12.00 Uhr – wobei es für die Briefwahl dann schon zu spät ist.

IM WAHLLOKAL

Brauche ich einen Ausweis, um wählen zu können?

Ja, wenn Sie der Wahlbehörde nicht persönlich bekannt sind. Haben Sie eine Wahlkarte beantragt, müssen Sie diese mitnehmen.

Wer sind die Leute im Wahllokal?

Der “Chef” im Wahllokal ist der Wahlleiter, meist ein Beamter. Gemeinsam mit drei bis sechs von den Parteien gestellten Beisitzern bildet er die Wahlbehörde – die z.B. entscheidet, ob ein Stimmzettel gültig ist. Außerdem kann jede Partei, die kandidiert, zwei Wahlzeugen als Beobachter nominieren.

Wie viel Zeit habe ich in der Wahlkabine?

Das steht nicht im Gesetz. Aber der Wahlleiter könnte Sie zum Verlassen der Wahlzelle auffordern, wenn er das Gefühl hat, dass Sie andere an der Stimmabgabe hindern wollen.

Darf ich in der Wahlzelle telefonieren?

Das ist nicht im Gesetz geregelt. Prinzipiell also schon, wenn man dadurch andere nicht stört – und es der Wahlleiter nicht verbietet.

Darf ich meinen ausgefüllten Stimmzettel fotografieren und z.B. auf Facebook oder Twitter posten?

Das ist nicht verboten. Das in der Verfassung verankerte Wahlgeheimnis schützt den Wähler davor, dass gegen seinen Willen bekannt wird, wie er abgestimmt hat. Den Stimmzettel eines anderen ohne dessen Zustimmung zu fotografieren und zu posten wäre also verboten.

Darf ich mein Kind den Stimmzettel ausfüllen lassen?

Nein, das Wahlrecht ist persönlich auszuüben.

Ich kann aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht selbst ankreuzen. Darf mir jemand dabei helfen?

Ja, blinde, schwer sehbehinderte und gebrechliche Wähler dürfen sich von einer selbst ausgewählten Begleitperson helfen lassen.

Darf ich gemeinsam mit meinem Mann/meiner Frau in die Wahlkabine gehen? Nein, abgesehen von der Begleitperson für körper- oder sinnesbehinderte Menschen darf nur der Wähler allein in die Wahlzelle.

Darf ich meinen Hund in die Wahlkabine mitnehmen?

Das ist im Gesetz nicht verboten. Aber der Wahlleiter könnte es untersagen, wenn dadurch z.B. die Ruhe gestört wird. Denn er hat “für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung bei der Wahlhandlung” zu sorgen. Kommt man seinen Anordnungen nicht nach, droht eine Geldstrafe bis zu 360 Euro.

AUF DEM STIMMZETTEL

Darf ich den Stimmzettel zu einem Papierflieger oder Boot falten und so (im Kuvert) abgeben?

Ja, aber nur, wenn er noch gut leserlich ist. Sonst ist er ungültig, das heißt, die Stimme wird nicht mitgezählt.

Darf ich Zeichnungen auf dem Stimmzettel machen?

Ja, aber nur so, dass noch klar erkenntlich ist, welche Partei bzw. welche Vorzugsstimmen-Kandidaten Sie gewählt haben.

Darf ich Zeichnungen auf mein Wahlkuvert machen?

Nein, das ist verboten.

Darf ich eine andere Partei auf den Stimmzettel schreiben, die dort nicht aufgedruckt ist?

Prinzipiell ja – aber damit vergeben Sie ihre Stimme, wenn Sie nicht gleichzeitig eine andere Partei (die dann als gewählt gilt) ankreuzen.

Wie viele Vorzugsstimmen kann ich vergeben?

Eine einem Kandidaten von der Landesliste und eine an einen Wahlkreis-Kandidaten.

Ich möchte Partei A wählen, aber eine Vorzugsstimme einer Person geben, die für eine andere Partei kandidiert. Ist das möglich?

Nein, Stimmensplitting ist verboten. Tun Sie es trotzdem, gilt der Grundsatz: “Name schlägt Partei”. Sie wählen dann also die Partei, der der Vorzugs-Kandidat angehört.

Woher weiß ich, wem ich eine Vorzugsstimme geben kann?

Alle Kandidaten – Land und Wahlkreis – stehen auf dem Stimmzettel.

Ich hab die falsche Partei angekreuzt. Was soll ich tun?

Am besten beim Wahlleiter einen neuen Stimmzettel holen – denn es muss ganz eindeutig zu erkennen sein, wen Sie gewählt haben.

Wann kann ich wählen?

Seit Einführung der Briefwahl immer – ab Zusendung der Wahlkarte bis zum Wahltag. Die Briefwahl-Stimme muss aber spätestens am Sonntag um 6.30 Uhr bei der Gemeindewahlbehörde eingelangt sein, kann aber auch persönlich bzw. per Boten noch während der Wahl im “eigenen” Wahllokal abgegeben werden.

Ich mache am Wahlsonntag einen Ausflug, kann ich meine Stimme auch in einem anderen Wahllokal abgeben?

Ja, aber nur in Niederösterreich, in Karten-Wahllokalen, von denen jede Gemeinde mindestens eines einrichten muss. Dafür brauchen Sie ein Wahlkarte – die Sie aber nicht ausfüllen oder unterschreiben dürfen. Dann gilt sie nämlich als Briefwahl-Stimme und die können Sie am Sonntag nur mehr im “eigenen” Wahllokal abgeben bzw. von einer anderen Person abgeben lassen.

Ich bin am Wahlsonntag in einem anderen Bundesland. Kann ich meine Stimme auch per Briefwahl abgeben?

Ja, das dürfen Sie – und zwar, sobald Sie eine Wahlkarte haben. Achtung: Sie müssen das Kuvert so rechtzeitig aufgeben, dass es spätestens am 28. Jänner, 6.30 Uhr, bei der Gemeinde liegt. Sie müssen es nicht per Post (portofrei) schicken, sondern können es auch durch Boten oder persönlich zur Gemeinde bringen (lassen).

Ich bin am Wahlsonntag im Ausland bzw. ich lebe im Ausland, kann ich trotzdem wählen?

Ja, und zwar mittels Briefwahl. Die Wahlkarte können Sie entweder vor der Abreise aus Österreich oder von ihrem ausländischen Aufenthaltsort aus abschicken. Auch hier gilt: Obacht auf die Zustellfristen!

Ich hab meine Wahlkarte verloren – wo bekomme ich eine neue?

Nirgends. Die Ausstellung von Duplikaten für abhandengekommene Wahlkarten ist gesetzlich verboten – damit ein Wähler nicht zwei Stimmen abgeben kann. Nur für eine unbrauchbar gewordene Wahlkarte, die noch nicht zugeklebt und bei der die eidesstattliche Erklärung noch nicht unterschrieben ist, kann die Gemeinde ein Duplikat ausstellen, Sie müssen aber die “alte” Wahlkarte abgeben.

NACH DER WAHL

Wo findet die Auszählung der Stimmen statt und darf man dabei zuschauen?

Nein, bei der Auszählung im Wahllokal dürfen Wähler nicht zuschauen. Die Landtagswahlordnung schreibt vor, dass für die Auszählung das Wahllokal geschlossen werden muss. Nur die Mitglieder der Wahlbehörde, ihre Hilfsorgane und die Wahlzeugen der Parteien dürfen drinnenbleiben.

Wann kann man die ersten Ergebnisse erfahren?

Die letzten Wahllokale schließen um 17.00 Uhr. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Ergebnisse bereits ausgezählter Gemeinden und Bezirke veröffentlicht werden.

Was ist der Unterschied zwischen “Ergebnis”, “Trend” und “Hochrechnung”?

Das Ergebnis ist die – ausgezählte – Zahl der Stimmen in der Gemeinde bzw. landesweit. Addiert man mehrere Ergebnisse einzelner Gemeinden (oder Bezirke), kann man im Vergleich mit der vorigen Wahl den “Trend” ablesen. Der lässt aber – vor allem wenn erst wenige Gemeinden ausgezählt sind – kaum Rückschlüsse auf das Gesamtergebnis zu, weil z.B. regionale Unterschiede nicht berücksichtigt sind. Hochrechnungen versuchen genau das – das Endergebnis aus einigen wenigen vorliegenden Ergebnissen mittels komplexer Rechenmodelle vorwegzunehmen.

Wozu sind die Vorzugsstimmen gut?

Damit können die Wähler mitentscheiden, welche Personen in den Landtag einziehen. Im Wahlkreis bringen Vorzugsstimmen den Kandidaten über Wahlpunkte Vorteile bei der Mandatsverteilung. Auf Landesebene werden die Kandidaten vorgereiht, die Vorzugsstimmen im Ausmaß von mindestens vier Prozent der Parteisumme erhalten haben.

Wann steht das endgültige Ergebnis fest?

Am Sonntag Abend, voraussichtlich rund um 20.00 Uhr. Denn die Briefwahl wird bereits am 28. Jänner mitausgezählt. Die – in der Regel nicht allzu vielen – Wahlkarten, die am Sonntag in “fremden” Wahlkreisen abgegeben werden, werden allerdings erst am Dienstag ausgewertet. Amtlich wird das Ergebnis mit der Sitzung der Landeswahlbehörde gegen Ende der Woche.

Was ist die “Vier-Prozent-Hürde”?

Nur Parteien, die mindestens vier Prozent landesweit oder ein Grundmandat in einem der 20 Wahlkreise erobert haben, ziehen in den Landtag ein.

>> Alle Informationen zum Wahlteg, Parteien und den Ergebnissen finden Sie in unserem Landtagswahl-Special

(APA/Red)

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