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Mordfall Stefanie P.: Plädoyers wurden verkündet

Während der Staatsanwalt Hannes Wandl am Dienstagabend in seinem Plädoyer die Geschworenen aufforderte den Angeklagten Philipp K. am Mord an seiner Ex-Freundin schuldig zu sprechen, forderte der Verteidiger einen Freispruch.
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Starke Liebe zu Steffi
"Nicht schuldig"
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Der Staatsanwalt Hannes Wandl forderte in seinem Schlussvortrag im Prozess gegen Philipp K. die Geschworenen auf den 23-Jährigen wegen Mordes an seiner Ex-Freundin Stefanie P. schuldig zu sprechen und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen, der Verteidiger Ernst Schillhammer hingegen meinte, die Anklage sei “eine Hypothese, die man sich zusammenreimen kann“.
 

Plädoyers im Mordfall Stefanie P.

Der Angeklagte soll in der Nacht auf den 2. Juli 2010 die 21 Jahre alte Stefanie P. in seiner Wohnung in Wien-Hietzing gefesselt, erstochen und zerstückelt haben. Als mögliches Motiv nannte der Staatsanwalt eine von einem Psychiater festgestellte “gemischte Persönlichkeitsstörung” beim Angeklagten bzw. “Hass auf Steffi“.

“Denken Sie an Stefanie P., wie sie nackt und gefesselt am Bett liegt und dem Mörder hilflos ausgeliefert ist, Stiche ins Gesicht und in den Oberkörper bekommt und nach einem Stich in den Hals langsam verblutet“, gab der Staatsanwalt den Geschworenen mit in ihre Beratung über die Schuldfrage.

“Der ganze Akt ist voll mit Zweifeln und Widersprüchen“, hielt dem der Verteidiger entgegen. Es sei “völlig falsch, dass es nur Philipp K. gewesen sein kann. Außer dass er dort gewesen ist, gibt es keinen Beweis“.

Die Polizei habe in diesem Fall engagiert, aber einseitig ermittelt: “Die Ermittlungen sind in eine Richtung gegangen.” Man habe sich “auf die erste Hypothese, die einem einfällt, fixiert“. Für die Beamten sei von Beginn an kein anderer als sein Mandant als Täter infrage gekommen, bemängelte Schillhammer.

 

Schlusswort von Philipp K. 

“Mein größter Wunsch wäre zu erfahren, wer die Steffi wirklich umgebracht hat”, sagte der Angeklagte Philipp K. in seinem Schlusswort. Er versicherte ein letztes Mal, mit dem Mord nichts zu tun zu haben, sondern geschlafen zu haben, während seine Ex-Freundin von fremder Hand getötet wurde.

Um 21.10 Uhr zogen sich die Geschworenen zur Beratung über die Schuldfrage zurück. Im Fall eines Schuldspruchs haben die acht Laienrichter danach gemeinsam mit den drei Berufsrichtern über das Strafausmaß zu entscheiden. Für den Angeklagten geht es um zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft. Mit der Urteilsverkündung ist nicht vor 23.00 Uhr zu rechnen. Einige Prozessbeteiligte halten es für realistisch, dass der Ausgang in dem spektakulären Verfahren erst nach Mitternacht feststehen wird.

(apa)

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